Aktueller Infostand Corona – Update - Allgemeinverfügung der Gemeinde Holzwickede

Holzwickede, den 18.03.2020

Auf Grund der fortschreitenden Entwicklung in Nordrhein-Westfalen hat Bürgermeisterin Drossel heute zum Schutz der Holzwickeder Bevölkerung eine Allgemeinverfügung über das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen und weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS.CoV-2 erlassen. Inhaltlich stützt sich diese Allgemeinverfügung auf die Erlasse vom 10.03.,13.03.,15.03 und 17.03. des Landes NRW.

Die nachfolgend (auszugsweise) aufgeführten Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich 19.04.2020. Die gesamte Allgemeinverfügung ist der Pressemitteilung beigefügt.

 

1. Alle Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen ab sofort und für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet folgende Einrichtungen nicht betreten:

  1. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische, etc.

  2. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, etc.

  3. Alten- und Pflegeheime

  4. Berufsschulen,

  5. Hochschulen.

 

2. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime

  1. müssen Maßnahmen ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.

  2. müssen Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen der Besuche auszusprechen;

  3. müssen Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher schließen.

  4. müssen sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. unterlassen.

 

3. Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:

  1. alle Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Kinos, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen,

  2. alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,

  3. alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen und ähnliche Einrichtungen

  4. Spiel- und Bolzplätze,

  5. alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen,

  6. Reisebusreisen,

  7. Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen

  8. Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen,

  9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.

 

4. Betreiber von Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen dürfen nur in der Zeit von 06.00 Uhr öffnen und müssen spätestens um 15.00 Uhr schließen und haben ab sofort

  1. eine Registrierung aller Besucherinnen und Besucher mit Kontaktdaten (Datum, Uhrzeit, Nachname, Vorname, Telefon-Nummer) vorzunehmen.

  2. die Besucheranzahl auf ein angemessenes Maß zu reglementieren,

  3. sicherzustellen, dass die Einrichtung so ausgestaltet ist, dass zwischen den Personen an verschiedenen Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird

  4. Hygienemaßnahmen einzurichten und

  5. und Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen gut sichtbar anzubringen.

 

5. Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken und Geschäfte des Großhandels wird bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr gestattet. Dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

 

6. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken werden untersagt.

 

7. Alle Veranstaltungen (öffentliche und private) im gesamten Gebiet der Gemeinde Holzwickede werden hiermit ab sofort untersagt.

Das Verbot gilt auch für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können.

 

Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und- vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen.

 

Versammlungen auch zu Religionsausübung unterbleiben. Kirchen, Islamverbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abzugeben.

 

Die Gemeinde Holzwickede hat heute Morgen (18.3.2020) die Spielplätze und Bolzplätze abgesperrt. In Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Kreispolizeibehörde werden Kontrollen auch in den Abendstunden durchgeführt.

Ebenso haben MitarbeiterInnen mit den Einzelhändlern vor Ort gesprochen und in persönlichen Gesprächen auf die Erlasse zur Schließung hingewiesen.

Die HolzwickederInnen reagieren bisher besonnen und zeigen Verständnis.

 

Bürgermeisterin Ulrike Drossel bittet die Holzwickeder Bevölkerung um Verständnis für diese erneut weitergehenden Einschränkungen, die teilweise erhebliche Einschnitte in die persönliche Freiheit jedes Einzelnen bedeuten. Sie weist jedoch auf die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zum Schutz geschwächter Mitbürgerinnen und Mitbürger hin und auf die Notwendigkeit der Reduzierung der Zahl von Ansteckungen um die Leistungsfähig des Gesundheitssystems zu erhalten.

 

Bild zur Meldung: Logo Gemeinde Holzwickede