Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 13.09.2020 und für die Stichwahl am 27.09.2020 gesucht
Wer kann Wahlhelfer werden?
Wenn Sie dabei sein wollen, müssen Sie für diese Wahl wahlberechtigt sein, d.h. Sie müssen Unionsbürger sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Ansonsten werden für den Einsatz als Wahlhelfer keine besonderen Kenntnisse vorausgesetzt. Die Wahlvorstände organisieren am Wahltag den Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal und ermitteln nach Schließung der Wahlräume, also ab 18.00 Uhr, das Wahlergebnis.
Was machen Wahlhelfer?
Sechs Wahlhelfer bilden den Wahlvorstand für einen Wahlbezirk, d.h. für einen Wahlraum oder einen Briefwahlbezirk. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie Beisitzern.
Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk ab 18.00 Uhr.
Wahlhelfer, die in einem Briefwahlbezirk eingesetzt sind, prüfen die eingegangenen Wahlbriefe auf Gültigkeit. Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt anschließend in dem jeweiligen Wahlbezirk durch den dortigen Wahlvorstand, der dann das Gesamtergebnis des Wahlbezirkes feststellt.
Wahlvorsteher
Der Wahlvorsteher leitet den Wahlvorstand, eröffnet die Wahlhandlung und verteilt die Aufgaben auf Schriftführer und Beisitzer. Er überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung, stellt das Wahlergebnis des Wahlbezirkes fest und gibt dieses nach Ende der Wahlzeit bekannt. Er sorgt für die Anfertigung der Niederschriften und die Abgabe der Wahlunterlagen an die Gemeinde.
Schriftführer
Der Schriftführer führt das Wählerverzeichnis und vermerkt darin die Stimmabgabe. Zudem fertigt er die Wahlniederschrift am Ende der Wahl an.
Beisitzer
Die Beisitzer geben Stimmzettel aus, beobachten den Wahlgang der Bürger und die Wahlkabinen, sortieren und zählen die Stimmzettel aus.
Aufwand und Entschädigung
Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung des Wahlraumes. Zwischen 8.00 und 18.00 Uhr sind die Wahlräume geöffnet. Pausen zwischendurch sind in Absprache mit den anderen Wahlhelfern möglich, der Wahlraum bleibt selbstverständlich geöffnet.
Sollte ein bestimmter Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten gewünscht werden, kann dies angegeben werden. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand gibt es übrigens auch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro.
Bürgerinnen und Bürger, die gerne erstmals oder auch zum wiederholten Male die Tätigkeit als Wahlhelfer ausüben möchten oder die sich näher über die Tätigkeit als Mitglied des Wahlvorstandes informieren möchten, können sich im ECO PORT (Bereich Wahlen/Frau Mohr), Telefon 02301/915-150, melden.
Melden Sie sich gleich an!
Wenn Sie in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchten, dann füllen Sie doch gleich das untenstehende Formular aus und senden Sie es an:
Gemeinde Holzwickede
Fachbereich I / Wahlen
Frau Seidel
Allee 4
59439 Holzwickede
oder per E-Mail an:
Sie erhalten dann für den Fall eines Einsatzes in den nächsten Wochen Bescheid. Für Ihre Bereitschaft schon jetzt herzlichen Dank!
Bild zur Meldung: Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 13.09.2020 und für die Stichwahl am 27.09.2020 gesucht