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Infos zu den neuen Coronaschutzregelungen ab Montag, dem 02.11.2020

30.10.2020

Infos zu den neuen Coronaschutzregelungen ab Montag, dem 02.11.2020


Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen wurden für den November bundesweit Maßnahmen beschlossen, welche diese Steigerung unterbrechen sollen und damit die Nachverfolgbarkeit wieder ermöglichen soll.


Für die Gemeinde Holzwickede bedeutet dies im Einzelnen:


 Wichtigste Maßnahme ist es, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Hierbei sind Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren!


 In der Öffentlichkeit ist der Aufenthalt grundsätzlich nur noch Angehörigen von zwei Hausständen bei max. 10 Personen gestattet. Verstöße hiergegen werden kontrolliert und sanktioniert.


 Maskenpflicht wurde neben den bestehenden Orten, unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes, ergänzt um


o Spielplätze, ausgenommen sind Kinder vor dem Schuleintritt
o ausnahmsweise zulässige Zusammenkünfte und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie auch unter freiem Himmel bei mehr als 25 Personen


 Feiern in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage unangebracht.


 Auf private Reisen sollte verzichtet werden. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober 2020 angetreten worden sind, sind bis zum 30. November 2020 untersagt.


 Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dies bedeutet für Holzwickede die Schließung


o Der Seniorenbegegnungsstätte mit den darin stattfindenden Angeboten,
o Sämtlicher Sportanlagen, Kleinschwimmhalle sowie Bolzplätze,
o Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
o Spielhallen sowie Bordelle.


 Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.


 Spielplätze bleiben weiterhin geöffnet.


 Sämtliche Veranstaltungen mit Öffentlichkeit werden abgesagt, hierunter fallen auch die geplante Versammlung am Volkstrauertag (15.11.) sowie das geplante Pflanzfest im Bürgerwald (07.11.).


 Informationen zu Trauungen sowie Beerdigungen liegen derzeit noch nicht vor und werden nachgereicht.


 Gastronomiebetriebe sowie Bars und Kneipen werden geschlossen. Ausgenommen davon ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.


 Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.


o Davon ausgenommen sind


 1. Handwerker und Dienstleister im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen und so weiter ohne eigene Heilkundeerlaubnis, Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädischen Schuhmachern und so weiter),


 2. Fußpflege- und Friseurleistungen,


 3. medizinisch notwendige Handwerks- und Dienstleistungen sowie


 4. die gewerbsmäßige Personenbeförderung in Personenkraftwagen.


 Der Einzelhandel bleibt insgesamt geöffnet, wobei sicherzustellen ist, dass in den Geschäften je Kunde eine Fläche von 10 qm zur Verfügung steht.


 Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.


Wir alle sind aufgefordert, aktiv an der Umsetzung dieser Regelungen mitzuwirken und nur gemeinsam wird es uns gelingen, das Infektionsgeschehen einzudämmen und somit weitergehende Maßnahmen für die Zukunft zu verhindern!

 

Bild zur Meldung: Infos zu den neuen Coronaschutzregelungen ab Montag, dem 02.11.2020