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Gifttiergesetz seit Jahresbeginn in Kraft

06.01.2021

Zu Beginn des Jahres ist das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren (Gifttiergesetz – GiftTierG NRW) in Kraft getreten.

 

Inhalt dieses Gesetzes ist ein Haltungsverbot sehr giftiger Tiere, insbesondere diverse Schlangen, Skorpione sowie Spinnen, wobei Übergangsvorschriften zu Bestandshaltungen existieren.

 

Hiernach haben die Halter bis zum 30.06.2021 gegenüber dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen die Haltung anzuzeigen. Eine Anzeige nach diesem Zeitpunkt ist nicht mehr zulässig, ebenfalls würde eine nicht angezeigte Haltung nach diesem Termin als illegale Haltung gelten und entsprechend geahndet werden.

 

Weitergehende Informationen stehen auf der Internetseite des Landesamtes unter https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/gifttiere zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Logo Holzwickede