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Erweiterte Maskenpflicht in der Gemeindeverwaltung

27.01.2021

Seit Anfang der Woche ist es gemäß der Coronaschutzverordnung NRW verpflichtend, in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften, einen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

 

Um die Sicherheit von Bürger/-innen sowie Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung zu erhöhen, ist die Maskenpflicht ab sofort auf die Einrichtungen der Verwaltung ausgeweitet worden.

 

Wer nach entsprechender Terminvereinbarung persönlich Dienste der Verwaltung wahrnehmen möchte, muss dabei ab sofort eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Bild zur Meldung: Logo Gemeinde Holzwickede