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Vergrämung der Saatkrähen in der Gemeindemitte

22.02.2021

Die ersten Saatkrähen-Nester in den Baumkronen lassen bereits auf den nahen Beginn der Brutzeit der geschützten Vogelart schließen. Die Gemeinde beginnt in dieser Woche mit den Vergrämungsmaßnahmen an den bekannten Standorten in der Gemeindemitte.

 

Ursprünglich waren Saatkrähen vorwiegend in der offenen Landschaft vorzufinden, wo Baumreihen und Wäldchen die Anlage von Brutkolonien ermöglichten. Aufgrund illegaler Vertreibungen sowie landwirtschaftlichen Veränderungen ist die als besonders intelligent und anpassungsfähig geltende Vogelart nun vermehrt im Siedlungsbereich zu finden. Auch in der Gemeinde Holzwickede haben sich seit dem Jahr 2000 Saatkrähenkolonien an unterschiedlichen Standorten niedergelassen. Zuletzt wurden insgesamt 241 Brutpaare in Holzwickede gezählt (Daten aus 2019).

 

Da die Saatkrähe durch das Bundesnaturschutzgesetz einen besonderen Schutzstatus genießt, sind Vergrämungsmaßnahmen nur innerhalb des naturschutzrechtlichen Rahmens möglich. Im Einzelfall und bei Vorliegen besonderer Gründe kann durch die untere Naturschutzbehörde (hier: Kreis Unna) eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung der Tiere erteilt werden.

 

In Holzwickede wird diese Genehmigung seit 2011 für den Baumbestand am Marktplatz sowie für den Spielplatz im Emscherpark ab 2015 beantragt. Die Vergrämung erfolgt an den beiden Standorten durch die Entnahme der Nester; ausgenommen ist hierbei die Brutzeit vom 15. März bis zum 15. Juli. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass insbesondere bei gefestigten Kolonien keine vollständige Vertreibung erzielt werden kann. Die Vergrämungsabsichten zielen vielmehr auf eine Verlagerung der Brutplätze innerhalb des Siedlungsbereiches ab.

 

Weitergehende Handlungsmöglichkeiten der Gemeindeverwaltung bestehen daher in Anbetracht des besonderen Schutzstatus der Saatkrähen nur bedingt. Der zunehmenden Verschmutzung an den besagten Koloniestandorten wird - unter Berücksichtigung der Kapazitäten am Baubetriebshof - durch vermehrte Säuberung der Gehwege und Plätze im Rahmen der Straßenreinigung begegnet. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Saatkrähen zu den Allesfressern gehören und somit zu einer natürlichen Schädlingsbekämpfung beitragen und eine wichtige ökologische Funktion übernehmen. Nicht zuletzt sind die Einschränkungen in Verbindung mit den Saatkrähen, wie beispielsweise Lärmbelästigung durch lautes Krächzen sowie mit Kot verschmutzte Gehwege, zeitlich begrenzt. Vom Beginn des Nestbaus bis zum Ausfliegen der Jungvögel sind die Saatkrähen etwa 4 Monate im Jahr präsent. Den Herbst und Winter verbringen die Rabenvögel dagegen in wärmere Gebieten.

 

Da abzusehen ist, dass auch künftig die Saatkrähenkolonien ihre Lebensräume im Holzwickeder Gemeindegebiet finden und erhalten werden, hofft die Verwaltung auf mehr Toleranz und Akzeptanz bei allen Beteiligten und Betroffenen. Eine informative Zusammenfassung der Saatkrähenpopulation im Kreis Unna ist zudem auf der Internetseite der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Kreis Unna (www.oagkreisunna.de) zu finden. Ein entsprechender Flyer für Holzwickede zur verstärkten Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Saatkrähenthematik wird darüber hinaus derzeit erarbeitet.

 

Bild zur Meldung: Vergrämung der Saatkrähen in der Gemeindemitte