Aktuelle Hinweise zu Trauungen im Haus Opherdicke und dem Emscherquellhof

16.06.2021

Anpassung der Anzahl zugelassener Gäste bei Trauungen auf Grund der derzeitigen Inzidenz

 

Das Standesamt hat aufgrund der weiterhin sehr dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie in Anlehnung an die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung unter Berücksichtigung der derzeitigen Inzidenzzahlen des Kreises Unna ihren geltenden Stufenplan hinsichtlich der Gästeanzahl weiter angepasst.

 

Für standesamtliche Trauungen in den Räumlichkeiten des Hauses Opherdicke und am Emscherquellhof sind daher folgende Hinweise zu beachten:

 

Liegt der vom Landeszentrum für Gesundheit (www.lzg.nrw.de) veröffentlichte 7-Tages-Inzidenzwert des Kreises Unna an fünf aufeinander folgenden Tagen über bzw. unter dem kritischen Wert, gelten ab dem übernächsten Tag folgende Regelungen:

 

  1. Inzidenzwert = 100 und höher

 

Die Eheschließungen werden ausschließlich mit dem Brautpaar durchgeführt. Ein/-e professionelle/-r Fotograf/-in darf zusätzlich an der Zeremonie teilnehmen.

 

  1. Inzidenzwert = 50 bis 99,9

 

Die Eheschließungen werden ausschließlich mit dem Brautpaar und Trauzeug/-innen

durchgeführt. Ein/-e professionelle/-r Fotograf/-in darf ebenfalls teilnehmen.

 

Insgesamt sind maximal 6 Personen (inkl. Standesbeamtin) zulässig.

 

  1. Inzidenzwert = 35 bis 49,9

 

Neben dem Brautpaar und den Trauzeug/-innen darf auch eine begrenzte Anzahl von Gästen an der Trauung teilnehmen. Die Anzahl richtet sich nach der Raumgröße.

 

Kaminzimmer           6 Personen insgesamt

Spiegelsaal              19 Personen insgesamt

Bauhaus                   23 Personen insgesamt

Scheune                   49 Personen insgesamt (mit Sitzplatzkonzept)

Deele                         15 Personen insgesamt

 

  1. Inzidenzwert unter 35

Im Kaminzimmer sind bis zu 20 Gäste zulässig.

 

In den übrigen Räumlichkeiten und am Emscherquellhof können bis zu 50 Gäste an der Trauung teilnehmen, sofern ein Negativtestnachweis vorliegt bzw. es sich um immunisierte oder genesene Personen handelt. Sowohl das negative Testergebnis als auch ein Impfnachweis sind schriftlich oder digital gegenüber der Standesbeamtin nachzuweisen.

 

 

Für jede Trauung gilt außerdem:

  • Innerhalb des Gebäudes und des Trauzimmers ist -auch während der Zeremonie- das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes erforderlich; ein Plastik-Visier ist dabei kein Ersatz für den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz. Während des Redebeitrages darf die Standesbeamtin den Mund-Nasen-Schutz ablegen.

 

  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu allen Personen einzuhalten, die nicht zur Traugesellschaft gehören.

 

  • Die Standesbeamtinnen benötigen zwischen den Trauungen ausreichend Zeit für das Lüften und die Desinfektion der Trauzimmer. Deshalb werden Brautpaare gebeten, nach Ende der Trauung zügig das Trauzimmer und das Gebäude zu verlassen.

 

  • Musikalische sowie sonstige Beiträge jeder Art, Gratulationsgruppen im und vor den Räumlichkeiten sowie Sektempfang und Gruppenfotos sind bei einem Inzidenzwert über 35 im und um das Gebäude derzeit nicht zulässig.

 

  • Für eine eventuell notwendige Nachverfolgung von Kontaktpersonen reicht das Brautpaar vorab eine Liste aller Teilnehmer mit deren Kontaktdaten (Adressen und Telefonnummern) ein. Hierzu wird durch das Standesamt ein Vordruck zur Verfügung gestellt, welcher ausgefüllt spätestens am Tag der Trauung der Standesbeamtin übergeben wird.

Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nur die Personen das Standesamt / Trauzimmer betreten dürfen, die mit vollständigen Kontaktdaten in der Liste aufgeführt sind.

 

  • Personen mit Erkältungssymptomen dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten. Das gilt auch für Personen, die sich aufgrund der Corona-Schutzbestimmungen vorübergehend in Quarantäne befinden.

 

Das Standesamt ist bemüht, die Paare bei Ihren Planungen ausführlich zu beraten und zu unterstützen, bittet jedoch um Verständnis, dass kurzfristige Änderungen möglich sind.

 

Bild zur Meldung: Logo Gemeinde Holzwickede