Hecken- und Strauchschnitt noch im Februar durchführen

Holzwickede, den 18.​02.​2022

Zum Schutz der heimischen Tierwelt gilt bundesweit vom 1. März bis zum 30. September das sogenannte Fäll- und Schnittverbot. Grundstückseigentümer sollten daher noch bis Ende Februar größere Arbeiten im Garten und erforderliche Heckenschnitte an Straßen oder Gehwegen durchführen.

 

Insbesondere im Siedlungsbereich erfüllen Hecken und Gebüsche eine besondere Aufgabe als Lebensraum: Vögel, Insekten und viele andere Lebewesen finden im dichten Grün nicht nur einen sicheren Unterschlupf und ein reichliches Nahrungsangebot, sondern auch einen Ort zur Aufzucht des Nachwuchses. Zum Schutz dieser Tiere sind daher umfangreiche Schnittmaßnahmen sowie das komplette Entfernen von Hecken und Sträuchern während der Schutzfrist laut dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Zulässig sind während dieser Zeit lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Zu beachten ist hierbei in jedem Fall, dass in den Vegetationsstrukturen lebende Tiere nicht gestört werden!

 

Leider können durch überhängende Äste, Sträucher und Hecken aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Beim Ordnungsamt eingehende Hinweise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und hoch gewachsene Hecken besteht.

 

Als Grundstückseigentümer bzw. –besitzer sind Sie verkehrssicherungspflichtig und könnten im Schadenfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden. Sofern Sie als Eigentümer/in diese Info erhalten, Ihre Liegenschaft jedoch nicht von Ihnen selbst genutzt wird, geben Sie diese Info auch an Ihre Mieter weiter.

 

Mit einem rechtzeitigen und ausreichenden Rückschnitt würden Sie einer notwendigen Maßnahme zur Beseitigung einer Gefahr gegebenenfalls vorbeugen und somit evtl. brütende Vögel oder die Aufzucht im Nest nicht stören.

 

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