Freie Plätze bei der Grünschnittabfuhr

Holzwickede, den 15.​03.​2022

Am Samstag, den 26. März wird in Holzwickede erstmalig eine Grünschnittabfuhr angeboten. Ähnlich wie bei der kommunalen Sperrmüllsammlung, werden sperrige Gartenabfälle (z.B. Äste) nach erfolgter Anmeldung direkt vor der Haustür durch die GWA abgeholt.

Die Grünschnittabfuhr dient als Testphase und soll wichtige Erkenntnisse, z.B. hinsichtlich der Nachfrage und Sammelmenge im Gemeindegebiet, liefern. Die gewonnenen Daten sollen im Anschluss als Entscheidungsgrundlage für einen politischen Beschluss zur möglichen Einführung eines dauerhaften Angebotes dieser Serviceleistung dienen.

In diesem Zusammenhang wird zur Klarstellung auf das Schnitt- und Fällverbot im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September hingewiesen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume in der freien Landschaft, im Wald sowie Straßenbäume auf den Stock zu setzen, zu roden oder umfangreich zu beschneiden. Gleiches gilt auch für Hecken und Sträucher im eigenen Garten. Lediglich ausgenommen vom Fällverbot sind Bäume in Haus und Kleingärten. In jedem Fall ist zum Schutz brütender Vögel jedoch im Vorfeld des Rückschnittes das Vorhandensein von Lebensstätten wild lebender Tiere (insbesondere Nester) zu überprüfen. Zudem sind Pflegemaßnahmen zum Rückschnitt des jährlichen Zuwachses ganzjährig erlaubt.

Kapazitätsbedingt kann das eingesetzte Sammelfahrzeug maximal 100 Haushalte bei der Grünschnittsammlung abfahren. Bislang sind erst wenige Anmeldungen bei der Verwaltung eingegangen, weshalb nochmals auf den Anmeldeschluss am kommenden Freitag (18.3.) hingewiesen wird. Für die Inanspruchnahme des Abholservice ist eine kurze Voranmeldung mit Name, Adresse und Telefonnummer im Bürgerbüro oder per E-Mail an erforderlich. Die Gebühr von pauschal 12,50 € für eine haushaltsübliche Menge wird im Anschluss per Gebührenbescheid festgesetzt.

Der Baum- und Strauchschnitt ist in Bündeln bis maximal 1,50 m Länge am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr bereitzustellen. Wurzelwerk und Stammholz sowie Rasenschnitt und kompostierbare Küchenabfälle sind von der Grünschnittabfuhr ausgeschlossen. Bei Fragen zur Grünschnittabholung steht die Umweltbeauftragte, Tanja Flormann, telefonisch unter 02301/ 915-414 oder per Mail () zur Verfügung.

 

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