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Mehr Grün auf´s Dach

29.04.2022

Förderprogramm zur Begrünung von Garagen- und Carportdächern startet, Bürgerinformations- veranstaltung im Juli folgt – zusätzliche Änderung der Entwässerungsgebührensatzung

 

Ein Blick auf die vergangenen heißen Sommer macht die Dringlichkeit für kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen deutlich. Insbesondere im dicht bebauten Siedlungsbereich hemmen versiegelte Flächen die nächtliche Abkühlung der Lufttemperatur und begünstigen hierdurch die Entstehung von Wärmeinseln. Die Folgen des heiß-trockenen Klimas sind sowohl beim Mensch als auch in der Tier- und Pflanzenwelt spürbar: Für Kleinkinder, Menschen mit Vorerkrankungen und Ältere besteht ein erhöhtes Risiko für Hitzestress. Pflanzen vertrocknen, wodurch wichtiger Lebensräum für Flora und Fauna verloren geht.

 

Um zukünftig den hitzebedingten Folgen des Klimawandels besser entgegentreten zu können, bedarf es geeigneter Lösungen zur Herabsenkung der Lufttemperatur in den Kommunen. Eine wirksame Maßnahme stellt dabei die Dachbegrünung dar. Gründächer bieten ein Bündel von Vorteilen: Neben der Verbesserung der Natur- und Artenvielfalt und einem erhöhten Schutz der Dachabdichtung gegenüber konventionellen Dächern verbessern Sie vor allem das Mikro- und Stadtklima. Die Pflanzen kühlen die umgebende Luft durch Verschattung und Verdunstung, filtern zudem Schadstoffe aus der Luft und binden CO2. Zusätzlich dazu reguliert die Vegetation die Temperatur des Gebäudes: Im Winter bleibt die Wärme drinnen, im Sommer bleibt sie draußen. Schließlich sorgt die Dachbegrünung für einen reduzierten Regenwasserabfluss in die Kanalisationen und kann in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage die Effizienz der Solaranlage steigern.

 

Durch das neue kommunale Förderprogramm „Mehr Grün auf’s Dach“ unterstützt die Gemeinde Holzwickede das Engagement der Bürger*innen, einen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten: Privateigentümer*innen und Nutzungsberechtigte (Mieter*innen) von Garagen- und Carportdächern im Gemeindegebiet können einen finanziellen Zuschuss für eine Dachbegrünungsmaßnahme erhalten. Förderfähig sind dabei alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Dachbegrünung auf Garagen und Carports entstehen. Die Förderung erfolgt als Festzuschuss von 500 € pro Maßnahme. Voraussetzung für die Bezuschussung ist Dachgröße von mindestens 10 Quadratmetern sowie eine Substratschichtdicke von mindestens 5-10cm. Des Weiteren muss die Durchführung der Begrünungsmaßnahme durch eine Fachfirma erfolgen. Für die Beantragung der Fördermittel ist das unter www.holzwickede.de bereitgestellte Formular auszufüllen und mit einem Lageplan, einer Beschreibung der Maßnahme, einem verbindlichen Angebot einer Fachfirma sowie die Zustimmung des Grundstückseigentümers im Fall der Antragstellung durch Nutzungsberechtigte (Mieter*innen) einzureichen. Die beantragte Begrünungsmaßnahme muss innerhalb von 9 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheids abgeschlossen sein.

 

Je Zuwendungsempfänger ist dabei nur eine Begrünungsmaßnahme förderfähig und der Förderantrag ist bis zum 30. September 2022 an die Gemeindeverwaltung zu stellen.

 

Da die Fördersumme auf insgesamt 10.000 € begrenzt ist, werden die förderfähigen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es lohnt sich also schnell zu handeln, um den finanziellen Zuschuss für eine Begrünungsmaßnahme zu erhalten.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie das Antragsformular sind der auf der Homepage der Gemeinde Holzwickede unter der Rubrik Gemeindeentwicklung/ Klimaschutz zu finden. Darüber steht der Klimaschutzmanager, Herr Felix Sprenger, per Email (f.sprenger@holzwickede.de) oder telefonisch unter 02301 / 915-407 für weitere Fragen zur Verfügung.

 

Bürgerinformationsveranstaltung im Juli 2022

 

Darüber hinaus ist mit dem Landschaftsarchitekten Banscherus eine Bürgerinformationsveranstaltung im Juli 2022 zum Thema Schottergärten und Dachbegrünung geplant. Weitere Informationen folgen zeitnah.

 

Änderung der Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke

 

Ebenfalls beschlossen wurde in der Ratssitzung am 31.03.2022 die Änderung der Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Gemeinde Holzwickede.

 

In dieser wird unter anderem die Gebührenhöhe für die Ableitung von Niederschlagswasser von bebauter, überbauter und befestigter Grundstücksfläche (angeschlossene Grundstücksfläche) geregelt.

 

Um einen weiteren Anreiz zu schaffen, dass Maßnahmen zur naturnahmen Befestigung von Nutzflächen oder sogar zur Entsiegelung befestigter Flächen umgesetzt werden, wurde für Neuanträge eine 50% Gebührensenkung für die Grundstücksentwässerung bei dem Vorhandensein von Dachbegrünung oder versickerungsfähigem Bodenbelag in die Satzung aufgenommen.

 

Bild zur Meldung: Logo Holzwickede