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Hinweise zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025

06.02.2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

  3. nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

 

Briefwahl

Wer am 23. Februar 2025 nicht persönlich wählen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben. Hierzu haben sie folgende Möglichkeiten: 

 

Bis zum 02. Februar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt, auf deren Rückseite sich der Wahlscheinantrag befindet. Bitte füllen Sie diesen Antrag entsprechend aus und senden diesen unterschrieben an das Wahlamt.

 

Zudem wurden folgende zwei Briefwahllokale eingerichtet:

 

1. Briefwahllokal im Emschersaal des Rat- und Bürgerhaus (barrierefrei zugänglich)

Das Briefwahlbüro im Rat- und Bürgerhaus wird vom 06.02.2025 - 21.02.2025 zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

 

Montag u. Dienstag07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag

09.30 Uhr bis 12.00 Uhr

13.30 Uhr bis 17.30 Uhr 

(am 06.02.2025 nur bis 16.00 Uhr)

Freitag

07.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

(nur am 21.02.2025 bis 15.00 Uhr)

 

2. NEU: Briefwahllokal in der Wasserversorgung der Gemeinde Holzwickede 

(Auf dem Blick 2a – nicht barrierefrei)

Das zusätzlich eingerichtete Briefwahllokal in der Wasserversorgung wird vom 10.02.2025 – 14.02.2025 zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

 

Montag u. Dienstag08.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag

09.30 Uhr bis 12.00 Uhr

13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 

 

In beiden Briefwahllokalen können Wähler ihre Briefwahlunterlagen beantragen und mitnehmen, oder aber auch direkt ihre Stimme abgeben. 

Für die Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) wird ein gültiges Ausweisdokument sowie der ausgefüllte Wahlscheinantrag benötigt.

 

Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden. Dies kann über den personalisierten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung erfolgen oder über folgenden Link: 

 

Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen.

 

Die Briefwahlunterlagen werden dann an Ihre Wohnanschrift oder ggf. auch eine Urlaubsadresse versandt. Hierbei sollten unbedingt die Postwegezeiten berücksichtigt werden.

Die Wahlbriefe können in jeden Briefkasten der Deutschen Post oder direkt am Rat- und Bürgerhaus eingeworfen werden. Die Wahlbriefe werden unentgeltlich befördert. 

 

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass der Versand der Briefwahlunterlagen ab dem 05.02.2025 erfolgen wird. 

Die im Vorfeld eingehenden Anträge werden vorbereitend durch das Wahlamt bearbeitet, indem bereits Wahlscheine erstellt werden. Sobald die Stimmzettel eintreffen, ist somit ein zügiger Versand gewährleistet. 

 

Bild zur Meldung: Foto: © Gemeinde Holzwickede