Baumschutz
Baumschutz
Bäume sind für das Wohlbefinden der Menschen von großer Bedeutung und machen das Leben im Gemeindegebiet attraktiv und lebenswerter. Zum Schutz des Baumbestandes und ihrer wertvollen ökologischen Funktionen (Lebensraum, Futterquelle, Luftfilter, Schattenspender, etc.) besteht seit Mitte der 90er Jahre die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Holzwickede. Hiernach zählen Bäume ab einem Stammumfang von 120 cm zum schützenswerten Baumbestand. Einhergehend mit diesem Schutzstatus werden in Paragraph 4 sämtliche verbotene Handlungen (u.a. Schädigung, Entfernung, wesentliche Veränderung des Aufbaus) aufgeführt. Sofern ein Ausnahmetatbestand vorliegt, besteht im Einzelfall die Möglichkeit, eine Befreiung von den Verbotstatbeständen zu beantragen. Für Ersatzpflanzungen sind Baumarten aus der vorgegebenen Pflanzliste zu wählen.
Mit der letzten Änderung der Holzwickeder Baumschutzsatzung wurde die Genehmigungspflicht für private Baumbesitzer aufgehoben. Dennoch ist bei Baumfällungen auf Privatgrundstücken die beabsichtigte Gehölzbeseitigung im Vorfeld mittels Anzeigeformular bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
Baumkataster
Das Baumkataster der Gemeinde Holzwickede beinhaltet vielfältige Informationen zum Vegetationsbestand im Gemeindegebiet. Neben Grundlagendaten zu den knapp 4.000 gemeindeeigenen Straßen- und Parkbäumen werden auch Informationen zur Regelkontrolle erfasst. Das Kataster bildet die Grundlage für regelmäßige Pflegearbeiten am Baumbestand zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Freihaltung des Lichtraumprofils. Hinweise von Bürgern werden in den Pflegeplan aufgenommen und im Rahmen der Pflegemaßnahmen berücksichtigt. Aktuell wird das Verzeichnis in ein GIS-gestütztes Softwareprogramm überführt und soll den Arbeitsaufwand künftig vereinfachen.
Platane im Frühjahr
Platane im Sommer
Platane im Herbst
Platane im Winter