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Aktivkreis Holzwickede

                                            

 

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Naturschutz

Um dem anhaltenden Rückgang der biologischen Vielfalt entgegenzutreten, existieren verschiedene Rechtsinstrumente auf unterschiedlichen Ebenen. In Deutschland bildet das Bundesnaturschutzgesetz die Grundlage für sämtlich Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege. Darüber hinaus werden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen die planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten dokumentiert. Diese naturschutzfachlich begründete Artenauswahl bedarf einer besonderen Berücksichtigung bei Planungs- und Zulassungsvorhaben durch eine Artenschutzprüfung. Durch den Kreis Unna, als Untere Naturschutzbehörde erfolgt die Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Flächen und Landschaftsbestandteile im Rahmen der Landschaftsplanung. Der Landschaftsplan Nr. 5 stellt die Schutzgebiete und Entwicklungsziele für das Gemeindegebiet dar. Nachstehend werden für Holzwickede relevante artenschutzrechtliche Aspekte vorgestellt.

Saatkrähen

Die Saatkrähe (Corvus frugilegus) gehört zur Familie der Rabenkrähen und zählt zu den besonders geschützten Arten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Es ist untersagt den Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen (Nester) aus der Natur ist verboten.

Da die Saatkrähen aus ihrem ursprünglichen Lebensraum, der offenen Landschaft mit Baumreihen und Wäldchen vertrieben wurden, suchen sich die Vögel ihre Nistmöglichkeiten zunehmend in den Städten. Auch in der Gemeinde Holzwickede sind Saatkrähenkolonien seit 2000 ansässig. An allen vier Standorten (Hauptstraße, Rausinger Straße, Emscherpark und Chaussee) wurden im Jahr 2020 insgesamt 194 Brutpaare gezählt.

Für zwei Stellen in der Gemeindemitte wurden durch die Untere Naturschutzbehörde sogenannte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung der Saatkrähen erteilt. Sowohl am Marktplatz als auch im Bereich des Spielplatzes im Emscherpark werden bis zu Beginn der Brutzeit am 15. März jährlich die Nester vor der Eiablage entnommen. Diese Methode dient lediglich der Vertreibung der Kolonien auf andere Baumgruppen.

Saatkrähe (Quelle: Pixabay)
Saatkrähenkolonie (Quelle: Pixabay)
Saatkrähe (Quelle: Pixabay)

Amphibien

Bei Einsetzen der milden Witterung im Frühjahr erwachen die ersten Amphibien in ihren Winterquartieren und beginnen mit der Wanderung zu den Laichgewässern. Da Sommer- und Winterquartiere oft räumlich weit auseinanderliegen, müssen Frösche, Kröten und Molche im Rahmen der Laichwanderung auch Straßen überqueren. Zum Schutz der Amphibien werden daher die nachstehenden Straßenabschnitte zwischen Februar und April im Gemeindegebiet gesperrt: Brauckstraße (zwischen der Einmündung Schwerter Straße und Langscheder Straße), Im Siepen (Höhe der Einmündung Massener Straße), Talstraße (zwischen der Einmündung Ginsterweg und dem Linscheider Weg und Wasserstraße (zwischen der Einmündung Masserner Straße und der Kreuzung Am Stuckenberg) . Das Befahren der Straßen ist für die Anlieger in dieser Zeit weiterhin möglich. Die Sperrmaßnahmen wird nach der ca. 4 bis 6-wöchigen Frühjahrswanderung wieder aufgehoben.

Die Möglichkeit der Straßensperrung aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes ist in der Straßenverkehrsordnung (§ 45 Absatz 1 a Ziff. 4 a StVO) geregelt und wurde durch die zuständige Vekehrsbehörde (Kreis Unna) genehmigt. Voraussetzung für die Beschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs ist das Vorhandensein einer zumutbaren Umleitungsstrecke sowie ein geringes Verkehrsaufkommen. Die Gemeinde setzt hierbei auf die Akzeptanz der betroffenen Anwohnern in Bezug auf diese  Schutzmaßnahme für wandernde Amphibien.

Grasfrosch (Quelle: Pixabay)
Froschlaich (Quelle: Pixabay)
Feuersalamander (Quelle: Pixabay)

Wildbienen

Wie alle wild lebenden Tiere stehen auch die Wespen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39). Hornissen und Hummeln sowie alle Wildbienen stehen als Einzelarten unter besonderem Schutz.. Jegliche Maßnahmen an deren Nestern erfordern eine Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Weitere Informationen hierzu sind dem Flyer des Kreises Unna zu entnehmen. Für die Umsiedlung von Nestern kann der Kreisimkerverein Unna-Hamm behilflich sein.

Insekten und andere kleine Lebewesen finden im heutigen Siedlungsbereichen immer weniger lebensnotwendige Nahrungsquellen und Unterschlupfmöglichkeiten. Ein Grund hierfür sind Steingärten, welche sich immer größerer Beliebtheit erfreuen. Dabei kann Jeder durch die Anlage blütenreicher und bienenfreundlicher Gärten einen Beitrag zur Artenvielfalt und Verbesserung des Kleinklimas leisten. Pflanzen mit verschiedenen Blühterminen gewährleisten ein ständiges Nahrungsangebot. Himbeere und Apfel sind gute Nektar- und Pollenlieferanten. Auch das Pflanzen heimischer Gehölze bietet Nahrung in Form von Blüten und Früchte für Insekten, Vögel und Kleinsäugetiere.

Wildbiene (Quelle: Pixabay)
Insektenhotel (Quelle: Pixabay)
Hornisse (Quelle: Pixabay)