Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan der Gemeinde Holzwickede (3. Stufe)
Mit Inkrafttreten der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) besteht die Verpflichtung zur Aufstellung und regelmäßigen Fortschreibung von Lärmaktionsplänen. Zielsetzung ist die Identifizierung von durch unterschiedliche Lärmquellen verursachter Umgebungslärm sowie die Vorbeugung und Minderung von schädlichen Auswirkungen durch entsprechende Maßnahmen. Gem. § 47e BImSchG sind bei Nicht-Ballungsräumen die Kommunen für die Erstellung der Lärmaktionspläne zuständig. Bei der Erarbeitung der strategischen Lärmkarten für den Straßenverkehr werden die Kommunen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) unterstützt. Die Berechnung der Lärmbelastung auf Schienenwegen erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt, welches einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt.
Die Gemeinde Holzwickede hat 2009 erstmalig einen Lärmaktionsplan (LAP) erarbeitet (1. Stufe). Die Fortschreibung des LAP erfolgte anschließend 2015/ 2016 im Rahmen der 2. Stufe. Mit der 3. Runde waren nunmehr die zuständigen Behörden aufgefordert, die Lärmaktionspläne aus der 2. Stufe zu überprüfen. Nach erfolgter Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.05.19 den Lärmaktionsplanes in der 3. Stufe für die Gemeinde Holzwickede beschlossen. Die nächste Fortschreibung des gemeindlichen Lärmaktionsplanes ist für 2023 vorgesehen.
Der Endbericht zum Lärmaktionsplan (3. Stufe) kann hier abgerufen werden.
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