Erweiterung Lebensmittelmarkt "Stehfenstraße"

 

13. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Holzwickede und 

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Einzelhandelsstandort Stehfenstraße";

hier: Feststellungsbeschluss / Flächennutzungsplan und

         Satzungsbeschluss / Bebauungsplan

 

Soweit die Mitwirkung von denen an der Planung Beteiligten über die Einsichtnahme und Einholung von Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zwischenzeitlich abgeschlossen ist, sind abschließend die Zustimmungen von den gemeindlichen Gremien zu den jeweiligen Planunterlagen einzuholen. Neben den Sitzungsvorlagen, die im Ratsinformationssystem öffentlich eingesehen werden können, werden eben-falls die zur Genehmigung vorzulegenden Planunterlagen für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss, Vorlagen-Nr. 2023/0159) und die vom Gemeinderat zu beschließende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Einzelhandelsstandort Stehfenstraße" (Satzungsbeschluss, Vorlagen-Nr. 2023/0160) mit den jeweils geltenden Begründungen zur Beschlussfassung, wie folgt, vorgelegt: 

 

Geltungsbereich Flächennutzungsplan:

Übersichtsplan

 

Geltungsbereich Bebauungsplan:

Übersichtsplan

 

13. Änd. Flächennutzungsplan, Entwurf:

Flächennutzungsplan

Begründung einschl. Umweltbericht

 

2. Änd. Bebauungsplan, Entwurf:

Bebauungsplan

Begründung einschl. Umweltbericht

 

sonstige Gutachten, Berichte:

Auswirkungsanalyse

Schalltechnische Untersuchung

 

Auskünfte erteilt:

 

FB IV/Technische Dienste

Abt. Planung, Raum 1 I 32

Herr Bessinger

Tel.: 02301 / 915-402

Mail:

 

 

 

 

 

 

Übersichtsplan