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Baugenehmigungsverfahren (gemeindliche Mitwirkung)


Allgemeine Informationen

Zu dem Baugenehmigungsverfahren gehören:

  • Bauvoranfrage

  • Bauanträge

 

Die Entscheidung über eingereichte Bauvoranfragen und Bauanträge erfolgt ausschließlich durch die Bauordnungsbehörde des Kreises Unna (Tel.: 02303-271463).

 

Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung. Der Kreis Unna ist als Untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.

Für den Neubau, den Umbau und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung. Ausnahmen sind die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 65 BauO NW aufgeführt sind (Beispiele: Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m²). Ziel ist eine Entscheidung innerhalb von 4-6 Wochen nach Vollständigkeit der Anträge und Abschluss des Beteiligungs-verfahrens.

 

Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.


Rechtsgrundlagen

Landesbauordnung (BauO NRW)
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenkatalog


Notwendige Unterlagen

 

Es sind folgende Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung vorzulegen:

  • Vordruck Bauantrag

  • die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)

  • der Lageplan im Maßstab 1:500

  • die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100

  • die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung

  • die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung

  • die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes

 

Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).


Gebühren

 

Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50,00 € und werden nach den Baukosten ermittelt.

Beispielrechnung Einfamilienhaus:

Umbauter Raum: 1.000 m³
Rohbaurichtwert Wohnhaus: 101,00/m³
Rohbausumme: 1.000 m³ x 101,00 € = 101.000,00 €

Genehmigungsgebühr:
6 Promille der auf 500,00 € aufgerundeten Rohbausumme
101.000,00 € x 6/1.000 = 606,00 €

Die Gebühr ist auf 0,50 € abzurunden.


Ansprechpartner

FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede

Ralf Bessinger
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-402
Telefax (02301) 915-420

Darleen Kramer
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-410
Telefax (02301) 915-44410