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Natur- und Artenschutz

Um dem anhaltenden Rückgang der biologischen Vielfalt entgegenzutreten, existieren verschiedene Rechtsinstrumente auf unterschiedlichen Ebenen. In Deutschland bildet das Bundesnaturschutzgesetz die Grundlage für sämtlich Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege. Durch den Kreis Unna, als Untere Naturschutzbehörde erfolgt die Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Flächen und Landschaftsbestandteile im Rahmen der Landschaftsplanung. Der Landschaftsplan Nr. 5 stellt die Schutzgebiete und Entwicklungsziele für das Gemeindegebiet dar. Nachstehend werden für Holzwickede relevante artenschutzrechtliche Aspekte vorgestellt.

  • Saatkrähen

Vertrieben aus ihrem ursprünglichen Lebensraum, suchen sich die Vögel ihre Nistmöglichkeiten zunehmend in den Städten. Auch in der Gemeinde Holzwickede sind Saatkrähenkolonien seit 2000 ansässig. Die Saatkrähe zählt zu den besonders geschützten Arten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, weshalb es untersagt ist, den Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen (Nester) aus der Natur ist verboten. 

 

Um die Konflikte im Zusammenhang mit brütenden Saatkrähen (Lärm, Kot) einzudämmen, werden an zwei Standorten (Marktplatz und Spielplatz Emscherpark) Vergrämungsmaßnahmen (Entnahme von Nestern vor der Eiablage) auf Grundlage einer artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ergriffen. Diese Methode dient lediglich der Vertreibung der Kolonien auf andere Baumgruppen, sodass auch künftig die Saatkrähen ein Teil des Holzwickeder Siedlungsbereiches ausmachen werden und durch die Bevölkerung zu akzeptieren sind.

 

Saatkrähe (Quelle: Pixabay)
Saatkrähenkolonie (Quelle: Pixabay)
Saatkrähe (Quelle: Pixabay)
  • Amphibien

Bei Einsetzen der milden Witterung im Frühjahr erwachen die ersten Amphibien in ihren Winterquartieren und beginnen mit der Wanderung zu den Laichgewässern. Hierbei müssen Frösche, Kröten und Molche oftmals Straßen überqueren. Zum Schutz der Amphibien werden daher die nachstehenden Straßenabschnitte zwischen Februar und April gesperrt: 

  • Brauckstraße (Einmündung Schwerter Straße bis Langscheder Straße)

  • Im Siepen (ab Einmündung Massener Straße)

  • Talstraße (Einmündung Ginsterweg bis Linscheider Weg) 

  • Wasserstraße (Einmündung Massener Straße bis Am Stuckenberg)

Das Befahren der Straßen ist für die Anlieger in dieser Zeit weiterhin möglich. Die Sperrmaßnahmen werden nach der ca. 4 bis 6-wöchigen Frühjahrswanderung wieder aufgehoben. Im Bereich der Steinbruchstraße werden durch den NABU Schutzzäune aufgebaut und die Amphibien täglich abgesammelt.

 

Aktuell erarbeite die Biologische Station Kreis Unna|Dortmund ein kreisweites Amphibienschutzkonzept, bei dem auch die bekannten Standorte in Holzwickede näher betrachtet und Schutzmaßnahmen entwickelt werden.

Grasfrosch (Quelle: Pixabay)
Froschlaich (Quelle: Pixabay)
Feuersalamander (Quelle: Pixabay)
  • Wildbienen

Wespen, Hornissen, Hummeln sowie alle Wildbienen stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Im Fall der Umsiedlung und Entfernung von Nestern ist die Untere Naturschutzbehörde / Kreis Unna zu beteiligen. Für die Umsiedlung von Nestern kann der Kreisimkerverein Unna-Hamm behilflich sein.

 

Wildbiene (Quelle: Pixabay)
Insektenhotel (Quelle: Pixabay)
Hornisse (Quelle: Pixabay)
  • Wildblumen

Insekten und andere kleine Lebewesen finden in den Siedlungsbereichen immer weniger lebensnotwendige Nahrungsquellen und Unterschlupfmöglichkeiten. Im Gemeindegebiet sind daher in den letzten Jahren bunte Wildblumenwiesen auf verschiedenen öffentlichen Grundstücken entstanden. Anstelle von Steingärten und einfachen Rasenflächen, können auch Sie durch blütenreiche und bienenfreundliche Gärten einen Beitrag zur Artenvielfalt leisten. Tipps zur Anlage und Pflege einer Wildblumenwiese gibt es hier.