Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteRuB | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Sonstige Regelungen zur baulichen Nutzung

Die Gemeinde kann zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben auf eine Reihe städtebaulicher Instrumente zugreifen. Um eine aktuelle Übersicht der gängigen Instrumente zur Einsicht vorzuhalten, hat der FB/ IV Technische Dienste eine Auswahl vorgenommen, die nicht dem Anspruch zur Vollständigkeit erfüllt. Soweit Fragen zu sonstigen städtebaulichen Projekten, wie. z.B. Vorhaben- und Erschließungsplan oder Sanierungsgebieten besteht, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner im FB IV/Technische Dienste, Abt. Planung. 

 

  • Innen- und Außenbereichssatzung

Die Gemeinde Holzwickede hat zur Steuerung der baulichen Nutzung in einigen Bereichen Regelungen getroffen, die den Innenbereich vom Außenbereich abgrenzen und damit Klarheit über die Bebaubarkeit einzelner Flächen schaffen. 

Folgende Bereiche sind betroffen:

 

  • Krummer Weg / Friedrich-Ebert-Straße

  • Mühlenstraße

  • Sölder Straße / Landskroner Straße

  • Unnaer Straße

  • Unter dem Stennert

 

  Außenbereichssatzung 

Abb.: Außenbereichssatzung

 

  • Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzungen sollen im Wesentlichen zur Bewahrung und weiteren Klarstellung der städtebaulichen Eigenart eines Quartiers beitragen. Oftmals werden hiermit bereits bestehende Regelungen zu den Bauleitplänen oder für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ergänzt. 

In folgenden Bereichen wurde eine Gestaltungssatzung beschlossen: 

 

  • Birkenstraße, Eibenstraße und Ulmenweg

  • Dudenrother Straße

  • Gemeindliche Mitte

  • Tannenweg, Erlenweg und Lindenweg

 Gestaltungssatzung   

Abb.: Gestaltungssatzung

 

  • Informelle Rahmenplanung

Die informelle Planung umfasst diejenigen Verfahren und Instrumente räumlichen Planens, die nicht rechtlich formalisiert, standardisiert und direkt rechtsverbindlich sind. Informelle Planungsverfahren ermöglichen den Gemeinden die Aspekte ihrer Entwicklungen im Austausch mit den vielfältigen Interessen von Bürgern und öffentlichen Stellen abzuwägen. Die immer größer werdenden Handlungsfelder gegenüber der demographischen Bevölkerungsentwicklung zu den Themen Mobilität, Klimawandel oder Aspekte des kostengünstigen Bauens sind nur ein Teil vielfältiger Betrachtungsebenen. 

Ziel ist es, die aus den informellen Planungen gewonnenen Leitbilder in den späteren Prozessen, z.B. in der Bauleitplanung zu übernehmen und darin verbindlich zu definieren. Als Beispiel für die Gemeinde Holzwickede sind hier die Voruntersuchungen zur Rahmenplanung Bahnhofsumfeld zu benennen, aus denen die Bebauungspläne für die Bereiche Einkaufszentrum August-Borsig-Straße und Stehfenstraße sowie Wohnquartier Caroline entwickelt wurden. Nicht zuletzt war auch der Neubau des Rat- und Bürgerhauses im Mittelpunkt der Voruntersuchungen zum integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK enthalten.

 

 Themenkarte ISEK  

Abb.: Themenkarte aus dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

 

 

Bei Fragen und Einsicht in die jeweils zugehörenden Pläne und Begründungen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner im 

FB IV/Technische Dienste.

 

Ihr Ansprechpartner                                

FB IV/Technische Dienste

Abt. Planung, Raum 1 / 32

Ralf Bessinger

Rathaus, Allee 5

59439 Holzwickede

Tel: 02301 / 915-402

E-Mail: