Sonstige Regelungen zur baulichen Nutzung
Die Gemeinde kann zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben auf eine Reihe städtebaulicher Instrumente zugreifen. Um eine aktuelle Übersicht der gängigen Instrumente zur Einsicht vorzuhalten, hat der FB/ IV Technische Dienste eine Auswahl vorgenommen, die nicht dem Anspruch zur Vollständigkeit erfüllt. Soweit Fragen zu sonstigen städtebaulichen Projekten, wie. z.B. Vorhaben- und Erschließungsplan oder Sanierungsgebieten besteht, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner im FB IV/Technische Dienste, Abt. Planung.
Innen- und Außenbereichssatzung
Die Gemeinde Holzwickede hat zur Steuerung der baulichen Nutzung in einigen Bereichen Regelungen getroffen, die den Innenbereich vom Außenbereich abgrenzen und damit Klarheit über die Bebaubarkeit einzelner Flächen schaffen.
Folgende Bereiche sind betroffen:
Krummer Weg / Friedrich-Ebert-Straße
Mühlenstraße
Sölder Straße / Landskroner Straße
Unnaer Straße
Unter dem Stennert
Abb.: Außenbereichssatzung
Gestaltungssatzung
Gestaltungssatzungen sollen im Wesentlichen zur Bewahrung und weiteren Klarstellung der städtebaulichen Eigenart eines Quartiers beitragen. Oftmals werden hiermit bereits bestehende Regelungen zu den Bauleitplänen oder für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ergänzt.
In folgenden Bereichen wurde eine Gestaltungssatzung beschlossen:
Birkenstraße, Eibenstraße und Ulmenweg
Dudenrother Straße
Gemeindliche Mitte
Tannenweg, Erlenweg und Lindenweg
Abb.: Gestaltungssatzung
Informelle Rahmenplanung
Die informelle Planung umfasst diejenigen Verfahren und Instrumente räumlichen Planens, die nicht rechtlich formalisiert, standardisiert und direkt rechtsverbindlich sind. Informelle Planungsverfahren ermöglichen den Gemeinden die Aspekte ihrer Entwicklungen im Austausch mit den vielfältigen Interessen von Bürgern und öffentlichen Stellen abzuwägen. Die immer größer werdenden Handlungsfelder gegenüber der demographischen Bevölkerungsentwicklung zu den Themen Mobilität, Klimawandel oder Aspekte des kostengünstigen Bauens sind nur ein Teil vielfältiger Betrachtungsebenen.
Ziel ist es, die aus den informellen Planungen gewonnenen Leitbilder in den späteren Prozessen, z.B. in der Bauleitplanung zu übernehmen und darin verbindlich zu definieren. Als Beispiel für die Gemeinde Holzwickede sind hier die Voruntersuchungen zur Rahmenplanung Bahnhofsumfeld zu benennen, aus denen die Bebauungspläne für die Bereiche Einkaufszentrum August-Borsig-Straße und Stehfenstraße sowie Wohnquartier Caroline entwickelt wurden. Nicht zuletzt war auch der Neubau des Rat- und Bürgerhauses im Mittelpunkt der Voruntersuchungen zum integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK enthalten.
Abb.: Themenkarte aus dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Bei Fragen und Einsicht in die jeweils zugehörenden Pläne und Begründungen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner im
FB IV/Technische Dienste.
Ihr Ansprechpartner
FB IV/Technische Dienste
Abt. Planung, Raum 1 / 32
Ralf Bessinger
Rathaus, Allee 5
59439 Holzwickede
Tel: 02301 / 915-402
E-Mail: