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Standesamt

Das Standesamt Holzwickede beurkundet alle bedeutsamen Ereignisse im Leben eines Menschen:

  • Von der Geburt

  • Über das „Ja-Wort“ bei der Eheschließung

  • Bis hin zum Tod 

     

Darüber hinaus können auch Namensänderungen, Änderungen zum Geschlechtseintrag und der Vornamen (SBGG), sowie weitere besondere Beurkundungen im Standesamt vorgenommen werden.

 

Eheschließungen:

 

Neben Trauungen innerhalb unserer Öffnungszeiten, bietet das Standesamt auch Eheschließungen an Samstagen und freitags nachmittags nach entsprechender Terminvereinbarung an. 

 

Die Eheschließungen finden im Trauzimmer des Rat- und Bürgerhauses, im Kaminzimmer oder Spiegelsaal des Hauses Opherdicke oder in der Deele am Emscherquellhof statt.

 

Die aktuellen Termine und Trauorte für unsere Wochenendtrauungen finden Sie hier: 

 

Bildergalerie der Trauorte

 

Trautermine 2026

 

Trautermine 2027

 

Eheschließung am Wochenende:

Für die Trauungen an den Wochenenden wird jeweils ein Zeitfenster von einer Stunde vergeben.

In der Regel finden die Trauungen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Hier kann es allerdings auch schon mal zu einzelnen Abweichungen kommen.

Wenn Sie einen Trautermin für samstags oder freitags buchen möchten, nutzen Sie bitte die Online-Terminbuchung des Standesamtes Holzwickede oder setzen Sie sich telefonisch mit einem Mitarbeitenden des Standesamts in Verbindung.

 

Ablauf der Terminbuchung:

Bitte beachten Sie, dass Trautermine frühestens sechs Monate im Voraus gebucht werden können!

Die Termine werden Tag genau, sechs Monate vorher um 00:01 Uhr online freigeschaltet. Terminreservierungen können vor diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden. 

Nach der Buchung eines Trautermins wird dieser 14 Tage für Sie reserviert. Im Anschluss werden Sie aufgefordert innerhalb dieser Frist die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt (das Standesamt in dessen Bezirk einer der Ehepartner seinen Hauptwohnsitz hat) einzureichen. Sollte innerhalb der 14-tägigen Frist keine Anmeldung erfolgen, wird der Termin storniert und im Online-Buchungskalender wieder zur Buchung freigeben.

 

Anmeldung der Eheschließung:

Bevor Sie sich vor der Standesbeamt*in das Ja-Wort geben können, müssen Sie sich zur Eheschließung anmelden. Zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Hauptwohnsitz hat.

Ist eine*r von Ihnen verhindert, kann die Partner*in bevollmächtigt werden, die Anmeldung vorzunehmen.

Sollten ausnahmsweise – aus wichtigen persönlichen Gründen- beide Verlobte nicht zur Anmeldung erscheinen können, ist es möglich, eine dritte Person zu bevollmächtigen, die Anmeldung zur Eheschließung vorzunehmen.

Die Vollmacht ist in diesem Fall von jedem Verlobten auszufüllen. Einen Vordruck finden Sie weiter unten bei den Unterlagen. Bitte legen Sie die Vollmacht bei der Anmeldung zur Eheschließung sowie den Reisepass/Personalausweis der fehlenden Person/Personen beim Standesamt vor.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Holzwickede haben, aber gerne bei uns heiraten würden, dann müssen Sie die Anmeldung zur Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vornehmen und dort angeben, dass Sie in Holzwickede heiraten möchten. Das Standesamt dort wird uns dann Ihre Unterlagen zusenden.

 

Stammbücher:

Sie können über das Standesamt Stammbücher in verschiedenen Ausführungen und Formaten bei der wbv Media GmbH & Co. KG AG erwerben.

Bei Interesse können Ansichtsexemplare im Standesamt angesehen werden.

 

Candle-Light-Trauungen:

Die romantische Atmosphäre von Kerzenlicht erwartet Paare, die sich bei unseren Candle-Light-Trauungen im November im Trauzimmer des Rat- und Bürgerhauses der Gemeinde Holzwickede das Ja-Wort geben möchten. Bei diesen einzigartigen Trauungen werden rund 200 Kerzen für ein stimmungsvolles Ambiente sorgen, während auf elektrisches Licht verzichtet wird. Die Trauungen finden an zwei Tagen jeweils in der Zeit von 16:00 bis 19:00 Uhr statt. Nach der Zeremonie besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Bürgerkeller für einen gemütlichen Sektempfang zu buchen. 

Die aktuellen Termine für die Candle-Light-Trauungen finden Sie unter Trautermine.

 

 

Unterlagen zur Eheschließung

schriftliche Anmeldung zur Eheschließung

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

 

1. Wenn...

  • Beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,

  • Beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,

  • Keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,

  • Beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Holzwickede haben und

  • Beide in Holzwickede geboren sind,

dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise/Reisepässe.

 

2. Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Holzwickede ist:

Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde „zur Vorlage beim Standesamt“. Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.

 

  • Wenn der Geburtsort nicht in Holzwickede ist:

Ein neu ausgestellter Auszug aus dem Geburtenregister, aus dem alle vermerkten Hinweise erkennbar sind.

 

  • Wenn Sie verwitwet oder geschieden sind:

Ein aktueller Auszug aus dem Eheregister der Vorehe, aus der die Auflösung dieser Ehe und die derzeitige Namensführung hervorgeht. 

 

  • Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:

Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder

 

  • Wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:

Registrierschein

Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung

Bescheinigung über Namenserklärung, z.B. Erklärung nach § 94 BVFG

Einbürgerungsurkunde (falls vorhanden) ggf. Heiratsurkunde der Eltern

 

Wenn die erforderlichen Registereinträge (hieraus werden die Urkunden erstellt) beim Standesamt Holzwickede geführt werden, greifen wir darauf zurück; ist die Vorehe jedoch bei einem anderen Standesamt geschlossen worden, erhalten Sie die Eheurkunde dort. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können leider in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

 

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • Eine*r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit

  • Eine*r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren

  • Die Verlobten haben gemeinsame Kinder

  • Eine* der Verlobten ist adoptiert

  • Eine*r der Verlobten hat mehrere Vorehen

  • Eine*r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden

 

3. Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger ist?

Ein ausländischer Staatsangehöriger muss, bevor er eine Ehe eingeht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, dass von seiner Heimatbehörde ausgestellt wurde (vgl. § 1309 BGB). Dadurch wird nachgewiesen, dass nach dem Heimatrecht des ausländischen Staatsangehörigen keine Ehehindernisse vorliegen. Es gibt Länder, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht kennen und deshalb nicht ausstellen, oder in denen die Beschaffung eines solchen Zeugnisses nicht möglich ist (Nachweis erforderlich). In diesen Fällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Dieser Antrag wird an das entsprechende Oberlandesgericht weitergeleitet. Der Präsident des Oberlandesgerichtes (in Hamm) kann nach Prüfung die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses aussprechen.

 

Namensführung

Kommt deutsches Recht zur Anwendung, können die Ehegatten - durch gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesamt- den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen von einem der Verlobten bestimmen. Wird keine Bestimmung getroffen behält jeder den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung es Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Bei ausländischer Beteiligung kann durch eine gemeinsame Erklärung für die künftige Namensführung das Recht des Staates gewählt werden, dem einer der Verlobten angehört. Dies gilt auch wenn eine Person Deutsche*r ist. Sind beide ausländische Staatsangehörige und mindestens eine Person hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, kann auch deutsches Recht gewählt werden.

Weitere Hinweise

  • Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden.

  • Die Urkunden sind jeweils im Original sowie in der Übersetzung vorzulegen.

  • Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ein Dolmetscher bei der Anmeldung selbst und bei der eigentlichen Trauung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

Kosten

  • Anmeldung zur Eheschließung: 40,00€

  • Anmeldung mit Auslandsbeteiligung: 66,00€

  • Durchführung der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes: Mo-Fr: 90,00€, Sa: 100,00€

  • Durchführung der Eheschließung außerhalb der Amtsräume (Haus Opherdicke, Emscherquellhof): 120,00€

  • Candle-Light-Trauungen: 120,00€

  • Personenstandsurkunde: 10,00€

  • Jede weitere Personenstandsurkunde: 5,00€

  • Ausstellung von Aufenthaltsbescheinigungen im Rahmen der Eheschließung: 9,00€

 

 

Ihre Ansprechpartner:                                

FACHBEREICH I SERVICE UND STANDESAMT
Allee 5
59439 Holzwickede


Sabine Lütkefent
Allee 5, 1. OG, 1|11
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-181
Telefax (02301) 13332
E-Mail

 

Heike Robbert
Allee 5, 1. OG, 1|11
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-182
Telefax (02301) 13332

E-Mail

 

Julia Gollik
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-180
Telefax (02301) 13332
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