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Aktivkreis Holzwickede

                                            

 

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Beglaubigungen


Allgemeine Informationen

Ein Dokument können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede beglaubigen lassen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar. 

Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

 

Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie diese in Gegenwart der Sachbearbeiter/in geleistet haben.

Nicht beglaubigt werden können:

  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, etc.) Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.

  • Testamente

  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten,

  • Grundbucheintragungen

  • von Gerichten gefertigte Entscheidungen

  • Vereins- und Handelsregistersachen

  • Eidesstattliche Versicherungen

  • Generalvollmachten

  • Kopien mit ausländischen Textinhalten ohne eine durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher vorgenommene Übersetzung

  • Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.

  • Unterschriftsbeglaubigungen, die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind, sind den Notariaten vorbehalten

 

Das zu beglaubigende Dokument muss entweder eine händische Unterschrift oder einen Stempel enthalten, um daran die Echtheit des Dokuments prüfen zu können. Den maschinell erstellten Dokumenten und Bescheiden fehlt dieses Merkmal in der Regel und können dann nicht amtlich beglaubigt werden. Die Echtheit solcher Bescheide kann nur von den ausstellenden Behörden bescheinigt werden.

 


Rechtsgrundlagen

§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz


Notwendige Unterlagen

 

Das zu beglaubigte Dokument müssen Sie in der Originalfassung mit den zu beglaubigenden Kopien dieses Dokuments mitbringen.

 

Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments (Bundespersonalausweis/Reisepass/ausländischer Pass) zwingend erforderlich.

 

Wenn die Beglaubigungen für Rentenzwecke benötigt werden, legen Sie bitte das Anforderungsschreiben der Rentenversicherung vor.

 


Gebühren

Beglaubigung von Unterschriften = 2,50 € (pro Beglaubigung)

Beglaubigung von Dokumenten   = 4,20 € (pro Beglaubigung)

 

Zusätzlich können Kosten für Kopien anfallen, die von der Gemeinde Holzwickede erstellt werden.

 


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-271
Telefax (02301) 915-44271

Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-273
Telefax (02301) 915-44273

Joelle Wittbrodt
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-272
Telefax (02301) 915-44272