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Gewerbemeldungen


Allgemeine Informationen

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

 

Gleiches gilt, wenn

 

1. der Betrieb verlegt wird,

2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,

2a. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder
3. der Betrieb aufgegeben wird." (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).

 

Seit 01.11.2025 ist Folgendes zu beachten:

Erfolgt die Aufgabe des Betriebes im Zusammenhang mit dessen Verlegung in einen anderen Meldebezirk, ist dies ausschließlich gegenüber der für die Gewerbeanmeldung zuständigen Behörde anzuzeigen; diese übermittelt die Daten aus der Gewerbeanzeige unverzüglich an die für die Gewerbeabmeldung zuständige Behörde.

 

Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.

 

Eine Gewerbeummeldung ist für den Fall, dass der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder bei Sitzverlegungen innerhalb der Gemeinde Holzwickede, sowie bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden erforderlich.

 

Bei Sitzverlegungen in die Gemeinde Holzwickede ist hingegen eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

 

Eine Gewerbeabmeldung ist bei Aufgabe des Betriebs unverzüglich vorzunehmen.

 

Die selbstständige Ausübung eines Handwerks ist sowohl bei der Gewerbemeldestelle des Ordungsamtes als auch bei der Handwerkskammer Dortmund anzuzeigen.

Informationen darüber, ob es sich bei einer beabsichtigten Tätigkeit um ein Handwerk handelt, erteilt die zuständige Handwerkskammer Dortmund, Ardeystr. 93, 44139 Dortmund, Tel. 0231 5493-0.

 

Eine Online An-, Um- und Abmeldung ist über das WirtschaftsServicePortal NRW möglich:

Online An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes

 

Alternativ können die erforderlichen Meldungen postalisch, per E-Mail oder per Fax zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen, sowie Kopien eines Ausweisdokumentes eingereicht werden.

 


Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

AVerwGebO NRW Tarifstelle 10.1 ff


Notwendige Unterlagen

 

Bei An- und Ummeldungen vorzulegende Unterlagen:

 

•    Bundespersonalausweise der Geschäftsführer oder Reisepass mit Meldebescheinigung, sofern der Wohnort außerhalb Holzwickedes liegt.
•    Ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der EU benötigen zusätzlich zum amtlichen Reisepass eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage.
•    Vollständig ausgefülltes zweiseitiges An- bzw. Ummeldeformular.
•    In einigen Fällen, sog. überwachungspflichtigen Gewerben (z.B. Gebrauchtwagenhandel, Detekteien, Auskunfteien, Partnervermittlungen, etc. siehe dazu § 38 GewO) ist ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug beim zuständigen Wohnsitz, zur Vorlage bei der Gemeinde Holzwickede zu beantragen.
•    Bei Meldungen von Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) sind alle Gesellschafter meldepflichtig.
•    Ggfls. aktueller Handelsregisterauszug bei im Handelsregister eingetragenen Gewerben.
•    Ggfls. Handwerkskarte/Meisterbrief.
•    Ggfls. sonstige Erlaubnisse.

 

Bei Abmeldungen vorzulegende Unterlagen:

 

•    Bundespersonalausweise der Geschäftsführer oder Reisepass mit Meldebescheinigung, sofern der Wohnort außerhalb Holzwickedes liegt.

•    Vollständig ausgefülltes zweiseitiges Abmeldeformular.

 


Gebühren

Die Gebühren für die Bescheinigung des Empfanges und Prüfung der Anzeige beträgt jeweils bei Anmeldungen und Ummeldungen:

  •  für natürlichen Personen: 26,- €

  •  für juristische Personen mit einem Geschäftsführer: 33,- €

  •  für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen. 13,- €

 

Für die Bearbeitung von Gewerbeabmeldung fallen keine Gebühren an.

 

Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung fallen Gebühren in Höhe von 15,- € an.


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Herr Büttner
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-270
Telefax (02301) 915-44270

Frau Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-271
Telefax (02301) 915-44271


Formulare


Merkblätter

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