Straßenreinigung & Winterdienst
Allgemeine Informationen
Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen werden durch den gemeindlichen Baubetriebshof grundsätzlich wöchentlich gereinigt. In wenigen Ausnahmefällen ist die Straßenreinigung auf die Anlieger übertragen. Bei Bundesfernstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen erfolgt diese Reinigung nur in den entsprechenden Ortsdurchfahrten. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Gemeinde Holzwickede
Zur Straßenreinigung gehört auch der gesondert geregelte Winterdienst.
Hauptverbindungs-, Haupterschließungs- und Anliegerstraßen sind in dieser Reihenfolge in sog. Dringlichkeitsstufen unterteilt. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind vorwiegend verkehrswichtige und gleichzeitig gefährliche Straßen zu räumen bzw. zu streuen. Hierbei handelt es sich um die überörtlichen Verbindungsstraßen und um einen Teil der örtlichen Haupterschließungsstraßen, soweit sie verkehrswichtige (stark frequentierter Berufsverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Schulweg etc.) und gleichzeitig gefährliche Bereiche (abschüssiger Straßenverlauf, unübersichtliche Verkehrslagen, hohe Verkehrsbelastung etc.) aufweisen.
Wie fast alle Kommunen hat auch die Gemeinde Holzwickede die Reinigung der Gehwege (und damit auch die Winterwartung!) durch gemeindliche Satzung den Eigentümern der an die Gehwege angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen!
Bei Unfällen auf Gehwegen, die nachweislich auf mangelhafte oder gänzlich unterbliebene Reinigung oder Winterwartung durch den hierzu verpflichteten Anlieger zurückzuführen sind, können auf diesen sehr schnell Haftungsansprüche zukommen.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen - Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) - vom 18. Dezember 1975.
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Gemeinde Holzwickede vom 08.12.2006 in der zur Zeit gültigen Fassung.
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTEAllee 5
59439 Holzwickede
Darleen Kramer
Allee 5, 1. OG, 1|32
59439 Holzwickede
(02301) 915-410
(02301) 915-44410
Sarah Mohr
Allee 5, 1. OG, 1|21
59439 Holzwickede
(02301) 915-411
(02301) 13332






