Untersuchungsberechtigungsscheine
Allgemeine Informationen
Untersuchungsberechtigungsscheine werden auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt:
- Erstuntersuchung
- 1. Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchungen
- Außerordentliche Untersuchung
- bei Wechsel des Arbeitgebers
- bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheines
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger
- muss in Holzwickede mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
- muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten
kostenfrei
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES59439 Holzwickede
Kathrin Hanke
Allee 4
59439 Holzwickede (02301) 915-209
(02301) 915-44209
Julia Gollik
Allee 4
59439 Holzwickede (02301) 915-208
(02301) 915-44208
Claudia Hartema
Allee 4
59439 Holzwickede (02301) 915-214
(02301) 915-44214