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Untersuchungsberechtigungsscheine


Allgemeine Informationen

Untersuchungsberechtigungsscheine werden auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt.

 

Neu ab dem 01.10.2023: 

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de über das Portal des Landes NRW beantragt werden und wird dort sofort digital zur Verfügung gestellt.

 

Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

 

Für die Nutzung dieses Portals wird die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises benötigt. Ist die Ausweisfunktion noch ausgeschaltet, so kann diese kostenfrei ohne Termin im Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede eingeschaltet werden.

 

Sollte eine Online-Beantragung nicht möglich sein, ist die Beantragung unter Vorlage des Ausweises, im Bürgerbüro ebenfalls möglich.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) der Unternehmensleitung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.
Beim Wechsel des Unternehmens innerhalb des ersten Jahres ist von dem neuen Unternehmen das Untersuchungsergebnis bei dem bisherigen Unternehmen anzufordern.

 

Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt: 

  • Erstuntersuchung

  • 1. Nachuntersuchung

  • Weitere Nachuntersuchungen

  • Außerordentliche Untersuchung

  • bei Wechsel des Arbeitgebers

  • bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheines

 

Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger

  • muss in Holzwickede mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.

  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.


Rechtsgrundlagen

§§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)


Notwendige Unterlagen

Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte

 


Bearbeitungsdauer

sofort

Gebühren

kostenfrei

 


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-214
Telefax (02301) 915-299

Sandra Kleiber
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-208
Telefax (02301) 13332

Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-209
Telefax (02301) 915-44209


Merkblätter

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