Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna.
Link: Kreis Unna / Wasser und Boden
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GLASFASERAUSBAU IN HOLZWICKEDE
Für die Nutzung von Gewässern und zur Errichtung oder wesentlichen Veränderung einer baulichen Anlage in, an, über oder unter einem oberirdischen Gewässer bedarf es einer Genehmigung gemäß § 99 Landeswassergesetz (LWG).
Bei der Versickerung von Regenwasser, sowie für die Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer bedarf es einer Genehmigung gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Die entsprechenden Anträge müssen beim Kreis Unna / Wasser und Boden, als "Untere Wasserbehörde" gestellt werden.
Uta Weise
Allee 5, 1. OG, 1|35
59439 Holzwickede
(02301) 915-405
(02301) 915-420
Bernd Hellweg
Allee 5, 1. OG, 1|35
59439 Holzwickede
(02301) 915-406
(02301) 915-420