Aufbrüche im Straßenraum
Allgemeine Informationen
Für Aufbrüche im öffentlichen Straßenraum muss eine Aufbruchgenehmigung bei der Gemeinde Holzwickede Fachbereich IV Straßenbau beantragt werden.
Für die verkehrsrechtliche Anordnung ist der Kreis Unna zuständig.
Notwendige Unterlagen
Aufbruchantrag
evt. Lageplan
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTEAllee 5
59439 Holzwickede
Daniel Rauscher
Allee 5, 1. OG, 1|36
59439 Holzwickede (02301) 915-404
(02301) 915-420
Formulare
Merkblätter
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