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Aufbrüche im Straßenraum


Allgemeine Informationen

Für Aufbrüche im öffentlichen Straßenraum muss eine Aufbruchgenehmigung bei der Gemeinde Holzwickede Fachbereich IV Straßenbau beantragt werden. 

 

Für die verkehrsrechtliche Anordnung ist der Kreis Unna zuständig.


Notwendige Unterlagen

Aufbruchantrag

evt. Lageplan


Ansprechpartner

FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede

Daniel Rauscher
Allee 5, 1. OG, 1|36
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-404
Telefax (02301) 915-420


Formulare


Merkblätter

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