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Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens


Allgemeine Informationen

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, Ihre Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst oder durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben.

Die Erklärung über die Namensführung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung wird erst wirksam, wenn sie beim Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder des Lebenspartnerschaftregisters mit Auflösungsvermerk

    (Wenn Sie in Holzwickede geheiratet oder Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, liegt Ihr Register hier vor. Ist Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen worden oder sind Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung)

  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil

    (falls die die Scheidung noch nicht im Eheregister eingetragen ist)

  • Rechtskräftiges Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    (falls die Aufhebung der Lebenspartnerschaft noch nicht im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen ist)


Gebühren

Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens                  21,00€

Bescheinigung über die Namensänderung                                                              9,00 €  


Ansprechpartner

FACHBEREICH I SERVICE UND STANDESAMT
Allee 5
59439 Holzwickede

Sabine Lütkefent
Allee 5, 1. OG, 1|11
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-181
Telefax (02301) 13332

Heike Robbert
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-182
Telefax (02301) 13332

Julia Gollik
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-180
Telefax (02301) 13332


Formulare

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