Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens
Allgemeine Informationen
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, Ihre Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst oder durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben.
Die Erklärung über die Namensführung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung wird erst wirksam, wenn sie beim Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder des Lebenspartnerschaftregisters mit Auflösungsvermerk
(Wenn Sie in Holzwickede geheiratet oder Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, liegt Ihr Register hier vor. Ist Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen worden oder sind Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung)
Rechtskräftiges Scheidungsurteil
(falls die die Scheidung noch nicht im Eheregister eingetragen ist)
Rechtskräftiges Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
(falls die Aufhebung der Lebenspartnerschaft noch nicht im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen ist)
Gebühren
Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens 21,00€
Bescheinigung über die Namensänderung 9,00 €
Ansprechpartner
FACHBEREICH I SERVICE UND STANDESAMTAllee 5
59439 Holzwickede
Sabine Lütkefent
Allee 5, 1. OG, 1|11
59439 Holzwickede
(02301) 915-181
(02301) 13332
Heike Robbert
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
(02301) 915-182
(02301) 13332
Julia Gollik
Allee 5, 1. OG, 1|10
59439 Holzwickede
(02301) 915-180
(02301) 13332







Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens