Wetter
 
 
Kampagnen
 
 
Sonstiges
 

Aktivkreis Holzwickede

                                            

 

VKU Logo

 

 

Stadtplan

Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Neubau der Kita im Emscherpark

Holzwickede, den 02.11.2018

Bebauungsplan Nr. 8 a „Gemeindliche Mitte"

- 11.1. Änderung -

Einleitung des Änderungsverfahrens von

Bauleitplänen und Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.10.2018 die Planalternative zur Errichtung der Kita im Emscherpark gebilligt und beschlossen, auf Grund der §§ 7 und 41 GO NW i. d. F. vom 14. Juli 1994 (GW NW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV NRW S. 90), die Anpassung des Flächennutzungsplanes als Gemeinbedarfsfläche im Wege der Berichtigung und die Aufstellung der 11.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 a „Gemeindliche Mitte“ gem. § 13 a Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) durchzuführen, um damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der Kita vorzubereiten.

 

Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 a „Gemeindliche Mitte“ mit den Grundstücken Gemarkung Holzwickede, Flur 11, Flurstücke 417, 418, 1479 und 1489, der wie folgt begrenzt wird:

 

Im Norden durch die nördliche Begrenzung der ehem. Skater-Fläche und dem weiteren Verlauf entlang der Zufahrt und des Grünstreifens mit Teilen des Festplatzes an der Hamburger Allee,

 

im Osten durch die Hamburger Allee,

 

im Süden durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Wohngebäude Hamburger Allee 28-34 und 60 sowie dem Wohngebäude Allee 17,

 

im Westen annähernd an den parallel zur Emscher verlaufenden Fußweg zwischen den Flurstücksgrenzen 424 und 425.

 

Der Geltungsbereich mit den von der Planung betroffenen Grundstücken ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses ist, zu entnehmen

 

Der vorstehende Beschluss aus der Gemeinderatssitzung zur Aufstellung von Bauleitplänen vom 30.10.2018 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

 

Die Planunterlagen zur Änderung der Bauleitpläne liegen im Rahmen der Offenlegung für die

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

in der Zeit von

Freitag, den 09.11.2018 bis

Montag, den 10.12.2018 einschl.

 

im Fachbereich IV/Technische Dienste, Allee 10, II. OG, Zi. 27, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Neben der Erörterung der Planungsabsichten können Bedenken und Anregungen mündlich oder schriftlich während der Dienststunden Montag - Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag - Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr vorgetragen werden.

 

Im Weiteren erfolgt hiermit der Hinweis, dass die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP 1) nach den Artenschutzbestimmungen des BNatSchG beachtet wurde. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird jedoch abgesehen.

 

Bild zur Meldung: Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Neubau der Kita im Emscherpark