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Aktivkreis Holzwickede

                                            

 

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Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit für die Neuerrichtung des Aldi-Marktes an der Stehfenstraße

Holzwickede, den 22.01.2019

11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Einzelhandelsstandort Stehfenstraße";

Einleitung des Änderungsverfahrens von Bauleitplänen und Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 den Einleitungsbeschluss zur Erweiterung des Lebensmitteldiscounters Aldi am bisherigen Standort beschlossen, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung mit Erweiterung der Verkaufsflächen im Bereich Stehfenstraße zu schaffen.

 

Der rd. 0,59 ha große Änderungsbereich umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Einzelhandels-standort Stehfenstraße“ mit den Grundstücken Gemarkung Holzwickede, Flur 8, Flurstücke 698 und 704, der wie folgt begrenzt wird:

 

Im Norden    durch die Stehfenstraße,

 

im Osten      durch den Einzelhandelsstandort August-Borsig-

                       Center,

 

im Süden     durch die Abstellgleise 208 und 209 an der

                       Bahntrasse Dortmund – Soest,

 

im Westen  durch die Zufahrtsstraße und den angrenzenden

                       Rewe-Markt.

 

Der vorstehende Beschluss aus der Gemeinderatssitzung zur Aufstellung von Bauleitplänen im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und 1. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 48 „Einzelhandelsstandort Stehfenstraße“ vom 03.05.2018 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Die Planunterlagen zur Änderung der Bauleitpläne liegen für die

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

in der Zeit von

Montag, den 21.01.2019 bis

Freitag, den 22.02.2019 einschl.

 

im Fachbereich IV/Technische Dienste, Allee 10, II. OG, Zi. 27, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Neben der Erörterung der Planungsabsichten können Bedenken und Anregungen mündlich oder schriftlich während der Dienststunden Montag - Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag - Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr vorgetragen werden.

 

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