Wahlhelfer für die Landtagswahl am 15.05.2022 gesucht
Wer kann Wahlhelfer/-in werden?
Wenn Sie die Gemeinde Holzwickede als Wahlhelfer/-in unterstützen möchten, müssen Sie für diese Wahl wahlberechtigt sein, d.h. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Darüber hinaus werden für den Einsatz als Wahlhelfer keine besonderen Kenntnisse vorausgesetzt.
Derzeit werden insbesondere Schriftführer/-innen gesucht.
Was machen Wahlhelfer/-innen?
Sechs Wahlhelfer bilden den Wahlvorstand für einen Wahlbezirk, d.h. für einen Wahlraum oder einen Briefwahlbezirk. Der Wahlvorstand besteht aus dem/der Wahlvorsteher/-in, dem/der stellvertretenden Wahlvorsteher/-in, dem/der Schriftführer/in und seinem/ihrer Stellvertreter/in sowie Beisitzer/-innen.
Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Wahlbezirk ab 18.00 Uhr.
Wahlvorsteher
Der/die Wahlvorsteher/-in leitet den Wahlvorstand, eröffnet die Wahlhandlung und verteilt die Aufgaben auf Schriftführer/-in und Beisitzer/-innen. Er/Sie überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung, stellt das Wahlergebnis des Wahlbezirkes fest und gibt dieses nach Ende der Wahlzeit bekannt.
Schriftführer
Der/die Schriftführer/-in führt das Wählerverzeichnis und vermerkt darin die Stimmabgabe. Zudem fertigt er/sie die Wahlniederschrift nach der Ergebnisermittlung an.
Beisitzer
Die Beisitzer/-innen geben Stimmzettel aus, beobachten den Wahlgang der Bürger und die Wahlkabinen, sortieren und zählen die Stimmzettel aus.
Aufwand und Entschädigung
Die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in in einem Wahlvorstand beginnt um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung des Wahlraumes. Zwischen 8.00 und 18.00 Uhr sind die Wahlräume geöffnet. Pausen zwischendurch sind in Absprache mit dem Wahlvorstand möglich, der Wahlraum bleibt selbstverständlich geöffnet.
Sollte ein bestimmter Einsatzort gewünscht werden, kann dies angegeben werden. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro gezahlt.
Bürgerinnen und Bürger, die erstmals oder auch zum wiederholten Male die Tätigkeit als Wahlhelfer ausüben möchten oder die sich näher über die Tätigkeit als Mitglied des Wahlvorstandes informieren möchten, können sich im Bereich Wahlen bei Frau Seidel, Telefon 02301/915-201, melden.
Melden Sie sich gleich an!
Wenn Sie in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchten, dann füllen Sie doch gleich das untenstehende Formular aus und senden Sie es an:
Gemeinde Holzwickede
Fachbereich I / Wahlen
Frau Seidel
Allee 4
59439 Holzwickede
oder per E-Mail an:
Sie erhalten dann für den Fall eines Einsatzes in den nächsten Wochen Bescheid. Für Ihre Bereitschaft schon jetzt herzlichen Dank!
Bild zur Meldung: Logo Holzwickede






