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Korruptionsbekämpfung

Zur Schaffung von mehr Transparenz in dem Bereich der Mandatsträger/innen wurde am 04.01.2005 das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW veröffentlicht.

 

Die Mandatsträger/innen, sowie die Bürgermeisterin geben schriftlich Auskunft über:

 

  • den ausgeübten Beruf

 

  • die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz,

 

  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,

 

  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen und

 

  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien zu geben.

 

Die Auskünfte der Mandatsträger/innen, sowie der Bürgermeisterin können Sie der unten beigefügten Datei entnehmen. Alle Daten in der Tabelle beruhen auf den Angaben der Mandatsträger. Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und der Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei dem bzw. bei der Meldepflichtigen.

 

Angaben nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz