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Führerscheinumtausch (EU)


Allgemeine Informationen

Um Ihren "alten" Führerschein gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen, ist es nicht zwingend erforderlich beim Kreis Unna vorstellig zu werden. Der Bürgerservice der Gemeinde Holzwickede nimmt den Antrag für die Straßenverkehrsbehörde entgegen und leitet diesen an den Kreis Unna weiter.

Alles Wissenswerte zum Umtausch Ihres Führerscheins (notwendige Unterlagen, Gebühren etc.) erfahren Sie auf der entsprechenden Infoseite der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna oder wenden Sie sich an die Sachbearbeiter*innen des Bürgerservices der Gemeinde Holzwickede (siehe unten). Dort erhalten Sie gern weitere Auskünfte.

 

Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind, abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers, wie folgt umzutauschen:

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers:

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 195319.01.2033
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

 

Unbefristete Kartenführerscheine*, die in der Zeit vom 01. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden:

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033

Rechtsgrundlagen

  • Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein vom 20. Dezember 2006.


Notwendige Unterlagen

  • bisheriger Führerschein,

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm) in Papierform. Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden (Lichtbilder hierfür können nicht bei der Gemeinde erstellt werden),

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,

  • Inhaber "alter“ Papierführerscheine (die nicht durch den Kreis Unna ausgestellt worden sind) benötigen zwingend eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese kann dann per Mail an oder per Fax (0 23 03- 27 27 96) an den Kreis Unna gesandt werden. Bitte wenden Sie sich dazu selbstständig an die ursprünglich ausstellenden Behörde.

  • Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.


Gebühren

Umtausch Führerschein26,50 €
Direktversand5,50 €

 

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

 


Ansprechpartner

FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede

Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-273
Telefax (02301) 915-44273

Turkana Haliti
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-274
Telefax (02301) 915-44274

Fayola Kettmann
Telefon (02301) 915-272
Telefax (02301) 915-44272