Bordsteinabsenkung
Allgemeine Informationen
Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht auf eine Grundstückszufahrt.
Die hierfür eventuell notwendige Gehweg- bzw. Bordsteinabsenkung ist bei der Gemeinde Holzwickede Fachbereich IV Straßenbau zu beantragen.
Nach Erteilung der Genehmigung obliegt dem Grundstückseigentümer die Umsetzung und trägt die Kosten für die bauliche Maßnahme.
Notwendige Unterlagen
Antragsformular
Lageplan
Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTEAllee 5
59439 Holzwickede
Daniel Rauscher
Allee 5, 1. OG, 1|36
59439 Holzwickede (02301) 915-404
(02301) 915-420
Formulare
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