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Fischereischeine

Allgemeine Informationen

Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern.

Wenn Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Pächter bzw. Eigentümer) des Gewässers notwendig. Diese Zustimmung wird in der Regel durch Ausgabe eines gebührenpflichtigen Fischereierlaubnisscheins (z.B. Tages- oder Jahreskarte) erteilt.

Der Fischereischein wird im Bürgerservice für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt. Darüber hinaus werden Jugendfischereischeine ausgestellt.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten.

Ein Jugendfischereischein wird ausgestellt, wenn das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet ist. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Unna:

Kreis Unna-Fischereiwesen

 

Notwendige Unterlagen

Bei einer Neuausstellung oder Verlängerung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich.

 

Neuausstellung:

  • Personalausweis

  • Zeugnis über die Fischereiprüfung

  • ein aktuelles Lichtbild

  • für den Jugendfischereischein, benötigen Sie ebenfalls ein aktuelles Lichtbild sowie die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten

 

Verlängerung:

  • Personalausweis

  • den bisherigen Fischereischein (wurde der Fischereischein zuvor nicht von Holzwickede ausgestellt oder bereits verlängert ist ebenfalls das Zeugnis über die Fischereiprüfung vorzulegen)

 

Sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, wird ein ganz neuer Fischereischein ausgestellt.  

Kosten
  • Fünfjahresfischereischein: 48,00 €

  • Jahresfischereischein: 16,00 €

  • Jugendfischereischein: 8,00 €

  • Ersatzfischereischein bei Verlust des Original-Fischereischeins: 5,00 €

Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede
Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-214
Telefax (02301) 915-299
Sandra Kleiber
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-208
Telefax (02301) 13332
Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-209
Telefax (02301) 915-44209
Formulare
Antrag Fischereischein