Eichenprozessionsspinner

Der Eichen-Prozessionsspinner ist ein Nachtfalter, welcher sich bevorzugt in warmtrockenen Regionen aufhält und Eichenbestände für die Eiablage im Spätsommer bevorzugt. Milde Frühjahrsmonate und trockene Wetterlagen begünstigen die Verbreitung des Nachtfalters. Aufgrund der Klimaveränderungen breitet sich der Eichen-Prozessionsspinner immer stärker in Deutschland aus. Im Gemeindegebiet sind Anfang Juni 2019 erstmals Raupen und Nester des Eichen-Prozessionsspinners gemeldet worden. Die Gemeindeverwaltung geht allen Verdachtsfällen nach. Insbesondere an öffentlichen Plätzen mit viel Publikumsverkehr und längerer Aufenthaltsdauer sowie im Bereich von Schulen und Kindergärten wird der Befall mit besonderem Augenmerk bekämpft. An anderen Stellen werden die betroffenen Bereiche markiert und durch entsprechende Warnhinweise auf den Befall aufmerksam gemacht.

Absprerrung EPS
Eichenprozessionsspinner
Schild EPS

Worin besteht die Gefahr?

 

Die Raupen schlüpfen bis Anfang Mai und durchlaufen bis zur Verpuppung Ende Juni/Anfang Juli sechs Entwicklungsstadien. Gefährlich sind die mikroskopisch kleinen sogenannten „Brennhaaren“, diese werden ab dem 3. Larvenstadium (ab Ende Mai) zum Schutz vor Fressfeinden ausgebildet. Sie enthalten ein Nesselgift (Thaumetopoein), welches bei Hautkontakt oder beim Einatmen zum Teil heftige allergische Reaktionen auslösen kann. Auch nach dem Schlüpfen der Falter im August können die Brennhaare, welche in den Nestern zurückbleiben, weiterhin gefährlich sein.

Beschilderung EPS Schwarzer Weg

Die nachstehenden Standorte sind der Gemeindeverwaltung 2024 bekannt und entsprechend markiert:

  • Friedhofstraße, in Höhe der Hausnr. 24 Beseitigung beauftragt 

  • Waldstraße

Eine dauerhafte Beschilderung mit dem Hinweis zur Allergiegefahr durch Eichenprozessionsspinner ist zudem seit 2021 am Schwarzen Weg, an verschiedenen Eingängen des Friedhofs in der Gemeindemitte sowie dem Oelpfad (Abschnitt zwischen Wasserstraße und Chaussee) zu finden. Eine Beseitigung erfolgt an diesen Stellen nicht.

 

Vorsorglich wird auf die nachstehenden Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen:

  • Vermeidung befallenen Gebiete und ggf. abgesperrte Bereiche

  • Sofern der Aufenthalt in befallenen Gebieten unabdingbar ist sollten alle Körperflächen (Nacken, Hals, Arme und Beine) durch Kleidung bedeckt werden

  • Jeglichen Kontakt mit Raupen und Gespinst vermeiden

  • Nach dem Kontakt mit giftigen Raupenhaaren sofortiger Kleiderwechsel, Duschbad und Haarwäsche

  • Kleidung bei 60 °C mit viel Wasser waschen, um das Nesselgift der Raupenhaare zu vernichten/ auszuspülen

  • Verzicht auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen an befallenen Bäumen

  • Bekämpfung nur von Fachleuten mit Vollschutzanzug und Atemschutz durchführen lassen 

  • Bei Auftreten stärkerer gesundheitlicher Beschwerden einen Arzt aufsuchen und auf den Raupenkontakt hinweisen. Die Symptome können durch Medikamente gelindert werden.

Bürgerinnen und Bürger, die einen Befall mit Eichenprozessionsspinnerraupen in Holzwickede feststellen, sollten den Befall mit Ortsangabe und gegebenenfalls Foto der Gemeindeverwaltung per E-Mail an oder telefonisch unter 02301 / 915 - 414 (Frau Flormann - Umweltamt) oder 02301 / 915 - 206 (Herr Floreck - Ordnungsamt) melden.