Fahrerlaubnis

Allgemeine Informationen

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Holzwickede gemeldet sind, können Sie folgende Anträge beim Bürgerservice der Gemeinde Holzwickede stellen:

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

  • Erweiterung einer Fahrerlaubnis

  • Begleitetes Fahren ab 17

  • Umtausch in den EU-Kartenführerschein

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

 

Antragsformulare sind bei den Fahrschulen oder beim Bürgerservice der Gemeinde Holzwickede erhältlich. 

 

Die Antragsunterlagen werden von der Gemeinde Holzwickede entgegengenommen, auf Richtigkeit der persönlichen Angaben des Führerscheinbewerbers überprüft und mit den zu entrichtenden Gebühren dem Kreis Unna -Straßenverkehr- zugeleitet.

 

Bitte beachten Sie, dass für alle darüber hinaus gehenden Fahrerlaubnisangelegenheiten der Kreis Unna zuständig ist.

 

Bitte beachten Sie, dass der Prüfauftrag (Fahrerlaubnisnantrag) nur 1 Jahr ab der Genehmigung gültig ist. Sollte diese Frist überschritten werden, muss die Fahrerlaubnis erneut im Bürgerbüro beantragt werden. Auch die Führerscheingebühr wird dann nochmals fällig.

 

 

 

Notwendige Unterlagen

Für die einzelnen Anträge werden zusätzliche Unterlagen benötigt. Eine Beschreibung finden Sie auf der Homepage des Kreises Unna.

Kosten

Eine Gebührenaufstellung entnehmen Sie der Homepage des Kreises Unna

 

Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede
Lena Eckmann
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-214
Telefax (02301) 915-299
Sandra Kleiber
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-208
Telefax (02301) 13332
Emily Völk
Allee 5
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-209
Telefax (02301) 915-44209
Formulare
Antrag Fahrgastbeförderung
Antrag Führerschein
Begleitetes Fahren ab 17