Grundsteuer

Allgemeine Informationen

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, deren Aufkommen der Gemeinde zusteht. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach Wert und Beschaffenheit eines Grundstücks inkl. der darauf errichteten Gebäude, sowie nach der Höhe des Hebesatzes der Gemeinde. Der Wert und die Beschaffenheit des Grundstücks werden durch das Finanzamt Dortmund-Unna ermittelt und dem Eigentümer und der Gemeinde Holzwickede durch den Einheitswertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekannt gegeben.


Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wird die Grundsteuer A erhoben. Der Hebesatz der Grundsteuer A der Gemeinde Holzwickede beträgt z.Zt. 350 %.


Für alle sonstigen Grundstücke wird die Grundsteuer B erhoben. Der Hebesatz der Grundsteuer B der Gemeinde Holzwickede beträgt z.Zt. 560 %.


Die Grundsteuer wird dem Grundstückseigentümer bzw. den Erbbauberechtigten am Jahresanfang für das jeweilige Jahr bekannt gegeben. Sie ist zu je 1/4 fällig am 15. Februar,  15. Mai, 15. August und 15. November.

 

Neue Grundsteuer ab 2025

Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935.

 

Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks spiegeln sie nicht wider. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019.

 

Durch das Grundsteuerreformgesetz wurde die geforderte Neuregelung im Dezember 2019 geschaffen, sodass nun der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und die Grundsteuermessbeträge neu festgesetzt werden müssen.

 

Der bisherige Hebesatz wird durch die Kommunen so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ist. Das bedeutet, die Kommunen werden nach der Reform nicht mehr Steuern einnehmen als zuvor. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer je nach Wert des Grundstücks jedoch ändern.

 

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer*innen eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

 

Wichtig: Eigentümer*innen müssen nicht bereits zum 1. Januar 2022 aktiv werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab dem 1. Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.

 

Fragen beantwortet das Finanzamt

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihr zuständiges Finanzamt, da die Gemeindeverwaltung zu dem Feststellungsverfahren keine Auskünfte erteilen kann.

 

Auch können durch die Gemeindeverwaltung zum aktuellen Zeitpunkt keine Auskünfte über die künftige Höhe der Grundsteuer erteilt werden, da diese erst im Jahr 2025 feststehen wird. Die Finanzverwaltung wird eine Telefon-Hotline anbieten, bei der Sie kostenlos Auskunft erhalten.

 

Die Erreichbarkeit der Hotline wird ab April 2022 auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden.

 

www.finanzverwaltung.nrw.de

 

Informationen des Bundesministeriums für Finanzen

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer_Grunderwerbsteuer/Grundsteuer_Grunderwerbsteuer.html

 

Zu meinem Finanzamt

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-dortmund-unna

 

Infoblatt der Gemeinde Holzwickede

Grundsteuerreform

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