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Unterbringung von obdachlosen Menschen

Allgemeine Informationen

Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gemeinde Holzwickede ist im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit gehalten, die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen.

Wenn Sie aus eigenen Kräften keine Unterkunft finden können, wenden Sie sich bitte umgehend an den Fachbereich Soziale Dienste der Gemeinde Holzwickede. Der Fachbereich Soziale Dienste hilft Ihnen schnell (notfalls sofort), eine Wohnmöglichkeit zu finden. Hier können je nach Lage des Falles verschiedene Möglichkeiten in Betracht kommen, z.B. eine Vermittlung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt, eine vorübergehende Wiedereinweisung in Ihre bisherige Wohnung oder auch die vorläufige Unterbringung in einem kommunalen Übergangsheim (Notunterkunft).

Wenn Sie aufgrund von Mietrückständen eine Wohnungskündigung erhalten haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ggf. die Möglichkeit, dass die Mietrückstände durch die Gemeinde Holzwickede aus Sozialleistungsmitteln übernommen werden. In den meisten Fällen geschieht dies darlehensweise. Lassen Sie bitte im Rahmen der Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII prüfen, ob eine Übernahme der Mietschulden in Betracht kommen kann.

Übrigens: Im Falle einer Räumungsklage erhält der Fachbereich Soziale Dienste automatisch eine Mitteilung des zuständigen Amtsgerichts und ist somit bereits durch das Gericht über Ihre Situation informiert.

Unabhängig von der Unterstützung der Gemeinde Holzwickede sollten Sie jedoch alles in Ihren Kräften stehende unternehmen, um eine Obdachlosigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. eine eingetretene Wohnungslosigkeit schnellstmöglich wieder zu beseitigen.

Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördengesetz (OBG, NW)Holzwickede
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede
Torsten Doennges
Allee 5, EG, 0|20
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-207
Telefax (02301) 915-44207