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Wasserrechtliche Angelegenheiten

Allgemeine Informationen

Für die Nutzung von Gewässern und zur Errichtung oder wesentlichen Veränderung einer baulichen Anlage in, an, über oder unter einem oberirdischen Gewässer bedarf es einer Genehmigung gemäß § 99 Landeswassergesetz (LWG).

 

Bei der Versickerung von Regenwasser, sowie für die Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer bedarf es einer Genehmigung gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).


Die entsprechenden Anträge müssen beim Kreis Unna / Wasser und Boden, als "Untere Wasserbehörde" gestellt werden.

 

Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit des Kreises Unna.

 

Link:  Kreis Unna / Wasser und Boden

 

Ansprechpartner
FACHBEREICH IV TECHNISCHE DIENSTE
Allee 5
59439 Holzwickede
Uta Weise
Allee 5, 1. OG, 1|35
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-405
Telefax (02301) 915-420
Bernd Hellweg
Allee 5, 1. OG, 1|35
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-406
Telefax (02301) 915-420