Sondernutzung

Allgemeine Informationen

Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung ist eine Sondernutzung. Sondernutzungen unterliegen der Erlaubnispflicht. Bevor eine Sondernutzung ausgeübt werden darf, bedarf es eines rechtzeitigen Antrages der Person, die eine Sondernutzungserlaubnis ausüben will oder zu deren Gunsten die Erlaubnis erteilt werden soll.

Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise:
 

  • das Plakatieren an öffentlichen Stellen,

  • das Aufstellen von Werbetafeln

  • das Aufstellen von Baugerüsten/zäunen und die vorübergehende Lagerung von Baumaterialien auf Gehwegen

 

Hinweis: Sind evtl. noch weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich (z. B. nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, der Bauordnung oder der Straßenverkehrsordnung) ersetzt oder beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis diese nicht. Sie müssen diese immer parallel bei der entsprechenden Stelle beantragen.

 

Unerlaubte Sondernutzungen oder Sondernutzungen, die nicht der Erlaubnis entsprechen, sind ebenso ordnungswidrig, wie Sondernutzungen, für die vorab keine Erlaubnis eingeholt wurde. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Rechtsgrundlagen
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Gemeinde HolzwickedeHolzwickede
Ansprechpartner
FACHBEREICH II A ORDNUNG, BÜRGERSERVICE, SOZIALES
Allee 5
59439 Holzwickede
Peter Höttemann
Allee 5, EG, 0|21
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-151
Telefax (02301) 915-44151
Andrea Brune
Allee 5, EG, 0|22
59439 Holzwickede
Telefon (02301) 915-186
Telefax (02301) 915-44186
Formulare
Antrag auf Sondernutzung