Hinweise zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Briefwahl
Wer am 23. Februar 2025 nicht persönlich wählen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben. Hierzu haben Sie noch folgende Möglichkeit:
Briefwahllokal im Emschersaal des Rat- und Bürgerhaus (barrierefrei zugänglich)
Das Briefwahlbüro im Rat- und Bürgerhaus ist bis zum 21.02.2025 wie folgt geöffnet:
| Mittwoch, 19.02.2025 | 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag, 20.02.2025 | 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag, 21.02.2025 | 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Im Briefwahllokal können Wähler ihre Briefwahlunterlagen beantragen und mitnehmen, oder aber auch direkt ihre Stimme abgeben.
Für die Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) wird ein gültiges Ausweisdokument sowie der ausgefüllte Wahlscheinantrag benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Wahlbriefe am Wahlsonntag bis 18 Uhr zugestellt sein müssen.
Bild zur Meldung: Hinweise zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025






