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Wahlhelfer/-innen gesucht

02. 05. 2025

Die Gemeinde Holzwickede sucht Wahlhelfer/-innen für die Kommunalwahl am 14. September 2025.

 

Für die kommende Kommunalwahl am 14.September 2025 und ggfs. einer möglichen Stichwahl am 28. September 2025, sucht die Gemeinde Holzwickede noch ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen. 

 

Wer kann Wahlhelfer/-in werden?

Wenn Sie Interesse haben, bei der Wahl mitzuwirken, müssen Sie wahlberechtigt sein. Das bedeutet, dass Sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union. Außerdem sollten Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Zudem dürfen Sie gemäß § 8 des Kommunalwahlgesetzes nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

 

Was machen Wahlhelfer/-innen? 

In einem Wahlbezirk bilden sechs Wahlhelfer/-innen den Wahlvorstand. Dieser besteht aus dem/der Wahlvorsteher/-in, seiner/ihrer Stellvertretung, der Schriftführung und deren Stellvertretung sowie Beisitzer/-innen. Am Wahltag unterstützen die Wahlhelfer/-innen bei der Stimmabgabe, sorgen für eine ruhige und ordentliche Atmosphäre im Wahlraum und stellen sicher, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie ermitteln ab 18:00 Uhr das Wahlergebnis für ihren Bezirk und entscheiden über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmen. 

 

Wahlvorsteher/-in 

Der / Die Wahlvorsteher/-in leitet den Wahlvorstand, eröffnet die Wahlhandlung und verteilt die Aufgaben auf Schriftführung und Beisitzer/-innen. Er überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung, stellt das Wahlergebnis des Wahlbezirkes fest und gibt dieses nach Ende der Wahlzeit bekannt. Er sorgt für die Anfertigung der Niederschriften und die Abgabe der Wahlunterlagen an die Gemeinde. 

 

Schriftführung

Die Schriftführung führt das Wählerverzeichnis und vermerkt darin die Stimmabgabe. Zudem fertigt er / sie die Wahlniederschrift am Ende der Wahl an. 

 

Beisitzer/-innen 

Die Beisitzer/-innen geben Stimmzettel aus, beobachten den Wahlgang der Bürger/-innen und die Wahlkabinen, sortieren und zählen die Stimmzettel aus. 

 

Aufwand und Entschädigung 

Die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in in einem Wahlvorstand beginnt um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung des Wahlraumes. Zwischen 8.00 und 18.00 Uhr sind die Wahlräume geöffnet. Pausen zwischendurch sind in Absprache mit den anderen Wahlhelfern möglich, der Wahlraum bleibt selbstverständlich geöffnet. 

 

Sollte ein bestimmter Einsatzort oder Einsatz mit Bekannten gewünscht werden, kann dies angegeben werden. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. 

 

Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 Euro. 

 

Bürger/-innen, die gerne erstmals oder auch zum wiederholten Male die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in ausüben möchten oder die sich näher über die Tätigkeit als Mitglied des Wahlvorstandes informieren möchten, können sich im Rat- und Bürgerhaus gerne bei Frau Engler unter 02301 915-114 oder Frau Raupach unter 02301 915-101 melden. 

 

Melden Sie sich gleich an!

Wenn Sie in einem Wahlvorstand mitarbeiten möchten, dann füllen Sie doch gleich das Formular auf der Homepage der Gemeinde Holzwickede aus und senden Sie es an:

 

Gemeinde Holzwickede

Fachbereich I / Wahlen

Frau Engler

Allee 5

59439 Holzwickede

 

Gemeinde Holzwickede

Verwaltungsvorstand

Frau Raupach

Allee 5

59439 Holzwickede

 

oder per E-Mail an: 

 

Sie erhalten dann für den Fall eines Einsatzes in den nächsten Wochen Bescheid. Für Ihre Bereitschaft schon jetzt herzlichen Dank! 

 

Bild zur Meldung: Wahlhelfer/-innen gesucht