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Jahresparkticket zum Parkraumbewirtschaftungskonzept im Norden der Gemeinde Holzwickede

04.​06.​2025

Ab sofort besteht für Holzwickeder Bürgerinnen und Bürgern, mit Hauptwohnsitz in der Bismarckstraße, Haydnstraße, Danziger Straße, Breslauer Straße, Lessingstraße, Kurze Straße, Schubertstraße, Kantstraße, Friedrichstraße, MozartstraßeFriedrich-Ebert-Straße und dem Beethovenweg die Möglichkeit einen Antrag auf ein Jahresparkticket, im Bürgerbüro oder per E-Mail an zu stellen. Der Antrag ist über die Homepage der Gemeinde Holzwickede verfügbar.

 

Fahrzeuggebundene Jahresparktickets werden ausschließlich für berechtigte Anwohnende und nur für auf den Namen der berechtigten Anwohnenden zugelassenen Kraftfahrzeuge ausgestellt. Fahrzeuge über 2,8t sind hiervon ausgenommen. Für dauerhaft überlassene Firmenfahrzeuge kann ein Jahresparkticket beantragt werden, wenn die Überlassung vom Firmeninhaber schriftlich bestätigt wird.

 

Je Halter kann maximal ein Jahresparkticket ausgestellt werden.

 

Für die Beantragung wird der Antrag, eine Kopie des Personalausweises, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) und ggfls. die Erklärung zur dauerhaften Überlassung eines Firmenfahrzeuges benötigt.

 

Bild zur Meldung: Logo: Gemeinde Holzwickede