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Drei weitere Standorte für Vergrämungsmaßnahmen beantragt

Holzwickede, den 21.01.2019

Aufgrund zunehmender Konflikte in Verbindung mit Saatkrähenkolonien im Holzwickeder Siedlungsbereich führt die Gemeinde Holzwickede Vergrämungsmaßnahmen an besonders sensiblen Standorten durch. Wie alle europäischen Vogelarten steht auch die Saatkrähe unter einem besonderen Schutz, weshalb die Entnahme von Nestern einer Artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz bedarf. Hierzu hat die Gemeindeverwaltung einen entsprechenden Befreiungsantrag an die Untere Naturschutzbehörde/ Kreis Unna gestellt. Bislang galt die einjährige Ausnahmegenehmigung für zwei Standorte im Gemeindegebiet, nämlich rund um den Marktplatz sowie im Bereich des Mehrgenerationen-Spielplatzes im Emscherpark (Allee/ Kirchstraße). Aufgrund der eingegangenen Anregungen aus Bevölkerung und Politik sind nunmehr drei weitere Standorte beantragt worden: Hauptstraße 64 (Aloysiusschule), Rausinger Str. 1/ Ecke Nordstraße und Parkstraße in Höhe des Trinkwasserbrunnens. In wie weit hier ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt wird, bleibt abzuwarten.

 

Bei der Vergrämung werden Nestfragmente sowie Alt-Nester aus den Bäumen entnommen, sofern noch keine Eiablage erfolgt ist. Während der Brutzeit (15. März – 15. Juli) dürfen keine Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt werden. Festzuhalten ist allerdings, dass die Vergrämung lediglich eine Verdrängung der Saatkrähen an andere (Brut-) Plätze bewirken kann und somit eine gänzliche Vertreibung der Koloniestandorte aus dem Siedlungsbereich weder beabsichtigt noch sehr wahrscheinlich ist.

 

Bild zur Meldung: Drei weitere Standorte für Vergrämungsmaßnahmen beantragt