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Neue Bioabfallgefäße ab 1. April 2019 gebührenpflichtig

08.04.2019

Nach Aufstellung der rund 660 neuen Bioabfallgefäße im Gemeindegebiet werden die gebührenpflichtigen Bescheide Ende des Monats an alle betroffenen Grundstückseigentümer verschickt.

 

Neben einer besseren Abfalltrennung sowie der Verbesserung der Qualität kompostierbarer Abfälle sind die Vorgaben der örtlichen Abfallentsorgungssatzung maßgebend: Für alle zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an das Bioabfallgefäß. Befreiungen können im Fall einer sachgerechten Eigenkompostierung - nach Antragstellung - erteilt werden. Auch die gemeinsame Nutzung einer Biotonne mit dem Nachbarn ist möglich.

 

Nach einer Übergangszeit von etwa 2 Wochen wird die neue Biotonne ab 1. April 2019 kostenpflichtig. Die Jahresgebühr für die 14-tägige Leerung des 60-L-Bioabfallgefäßes beträgt 63,36 €. Das sind 2,45 € pro Leerung bzw. 1,23 € pro Woche. Die Abfuhrtermine können im Abfallkalender eingesehen oder online unter http://www.gwa-abfallkalender.de/ abgerufen werden.

 

Für fachliche Fragen zur Eigenkompostierung steht die GWA-Abfallberatung unter der Service-Nr. 0800 400 1 400 gerne zur Verfügung. Sofern im Einzelfall noch Änderungswünsche bestehen oder Bioabfallgefäße falsch aufgestellt wurden, ist die Umweltbeauftragte der Gemeinde (t.flormann@holzwickede.de  oder Tel.: 02301 915-414) zu kontaktieren.

 

Bild zur Meldung: Logo Gemeinde Holzwickede