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Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes für eine Zone mit der Freigabe des Parkens in gekennzeichneten Flächen

21.01.2020

Am Donnerstag den 23.01.2020 erfolgen Vormarkierungen im Krämersweg. Aufgrund einer Anregung von Bürger/innen des Krämersweges hat sich der hier vor Ort für verkehrliche Themen politisch zuständige Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 13.11.2019 mit der Möglichkeit der Durchführung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Umfeld des Krämersweges beschäftigt und den Beschluss gefasst, unter Beachtung der anfallenden Kosten, sowie der entstehenden Beitragspflichten der Anlieger, auf die Anlage einer verkehrsberuhigten Zone für die Straßen Krämers-, Lilien- und Rosenweg zu verzichten und stattdessen ausschließlich für die Straße Krämersweg ein eingeschränktes Halteverbot für eine Zone (VZ 290) mit der Freigabe des Parkens in gekennzeichneten Flächen (VZ 1053-30) einzurichten.

 

Aufgrund dessen wurde von hier unter Berücksichtigung der rechtlichen und praktischen Vorgaben / Erfordernisse gemeinsam mit der für Holzwickede örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde, dem Kreis Unna, eine Entwurfsplanung der konkreten Parkflächen im Bereich des Krämersweges erstellt.

 

Um sicherzustellen, dass sich die v. g. Entwurfsplanung auch in der Praxis für die Anwohner/innen als praktikabel erweist, werden die vorgesehenen Parkflächen in der lfd. Woche zunächst vormarkiert.

 

Sollten Sie zu den vorgesehenen Parkflächen Anregungen und Hinweise haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 02301/915-404 beim hiesigen Bereich Straßenbau, Herrn Rauscher. Alternativ können Sie uns auch gerne eine E-Mail (d.rauscher@holzwickede.de) zukommen lassen.

 

 

Bild zur Meldung: Logo Gemeinde Holzwickede