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Versteigerung von Fundsachen

19.02.2020

Die Gemeinde Holzwickede wird im Zeitraum zwischen dem 12.03.2020 um 17.00 Uhr und dem 22.03.2020 Fundgegenstände, die gemäß § 976 BGB in das Eigentum der Gemeinde Holzwickede übergegangen sind, auf der Internetseite www.sonderauktionen.net versteigern.

 

Ab dem 13.02.2020 können die Artikel im Rahmen einer Vorschau auf der o. g. Internetseite bis zum Auktionsstart betrachtet werden. Personen bzw. Empfangsberechtigte, die an den zu versteigernden Gegenständen noch Rechte geltend machen wollen, werden aufgefordert, diese bis Mittwoch, 11.03.2020, 12:00 Uhr, im Bürgerbüro der Gemeinde Holzwickede anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Bei den zur Versteigerung stehenden Fundgegenständen, handelt es sich u.a. um Fahrräder, Smartphones, Schmuck und Uhren. Nach Zuschlag müssen die Fundgegenstände grundsätzlich per Barzahlung im Bürgerbüro, Allee 4, 59439 Holzwickede während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Eine Ausnahme davon bilden die zu ersteigernden sperrigen Gegenstände (z.B. Fahrräder). Für diese muss zunächst im Bürgerbüro der Kaufbetrag entrichtet werden. Danach sind diese Gegenstände während der Abholzeiten von montags bis freitags jeweils von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Baubetriebshof, Friedrich-Ebert-Straße 4, 59439 Holzwickede abzuholen.

 

Auf die entsprechenden Hinweise und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerungsverfahrens wird verwiesen.

 

Bild zur Meldung: Logo Holzwickede