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Coronaschutzverordnung ab dem 11.05.2020

08.05.2020

Bereits seit dem 01. Mai 2020 finden Gottesdienste unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzkonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften wieder statt.

Das Land NRW hat in seiner Pressekonferenz vom 06.05.2020 weitere stufenweise Lockerungen angekündigt. Dabei ist bei allen Maßnahmen auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen und das Vorliegen von Hygiene-Konzepten unbedingt zu achten.

Die Aktualisierung der CoronaSchVO durch die Landesregierung stand zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung noch aus, gleichwohl möchte die Gemeindeverwaltung zum Wochenende die bereits absehbaren und angekündigten Regelungen einmal zusammenfassen, da in der Bevölkerung ein großes Interesse an Konkretisierung besteht.

Zu den kommenden Änderungen:

Seit Donnerstag, 7. Mai 2020:

• Kinderspiel- und Bolzplätze dürfen in Holzwickede unter Beachtung der Abstandsregelegungen und Hygienebestimmungen besucht werden.
• Der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport ist wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Die Wiederaufnahme der Nutzung der Sportanlagen wird von der Gemeinde eng mit den Sportvereinen abgestimmt.
• Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
• Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es bereits wieder rollierenden Präsenzunterricht.

Ab Sonntag, 10. Mai 2020 (Muttertag):

• Besuche in Seniorenheimen sind unter strengen Hygienevorgaben möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu an das jeweilige Senioren- bzw. Pflegeheim.

Ab Montag, 11. Mai 2020:

• Personen zweier Haushalte dürfen sich im öffentlichen Raum treffen.
• Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 m, sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen gelten fort.
• Gastronomische Angebote in Speisegaststätten – mit Ausnahme von Buffetangeboten mit offenen Lebensmitteln sind unter strenger Einhaltung des Abstandsgebotes und Vorliegen eines Hygiene-Konzeptes möglich.
• Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen und –häusern sowie auf Campingplätzen sind erlaubt.
• Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Touristeninformationen, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen öffnen.
• Die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine ist unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
• Geschäfte können unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen (1 Person pro 10 m² Verkaufsfläche) wieder öffnen.
• Die Musikschule ist seit Montag wieder geöffnet und bietet Einzelunterricht an. Ab 30. Mai sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich.
• Versammlungen bzw. Veranstaltungen sind grundsätzlich von der Gemeindeverwaltung bzw. Kreispolizeibehörde zu genehmigen.
• Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden in den Grundschulen im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.
• Offener Ganztag wird für alle Grundschulkinder an den jeweiligen Präsenztagen im Rahmen der personellen und räumlichen Möglichkeiten wiederaufgenommen.
• Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an das Clara-Schumann-Gymnasium zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An der Josef-Reding-Schule kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.
• Besuche in Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sind unter strengen Hygienevorgaben möglich.

Ab Montag, 18. Mai 2020:

• In Holzwickede kann die VHS ab 18. Mai ein eingeschränktes Kursangebot in den Räumen der Seniorenbegegnungsstätte anbieten. Die sonst üblichen Räume in der Josef-Reding-Schule, der Aloysiusschule und der Rausinger Halle stehen bis Ende Mai auf Grund der Corona-Einschränkungen weiterhin nicht zur Verfügung.

Ab Donnerstag, 21. Mai 2020 (Christi Himmelfahrt):

• Hotels werden für touristische Zwecke wieder geöffnet.

Ab Dienstag, 26. Mai 2020:

• Das Clara-Schumann-Gymnasium beginnt mit dem Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.

Ab 30. Mai 2020:

• Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen, in Turnhallen, wieder gestattet werden.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs müssen die Vereine ein mit der Gemeinde abgestimmtes Hygienekonzept vorlegen. Dies wird im Einzelfall zu besprechen sein. Ansprechpartnerin für diesen Bereich ist Sina Rumpke, , Tel.:02301/915-203.

• Über den eingeschränkten Regelbetrieb der Jugendarbeit wird in einem gesonderten Artikel berichtet.

Ausgenommen von allen Öffnungszeitpunkten bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

Weiterhin bleiben Großveranstaltungen und Versammlungen bis zum 31.08.2020 untersagt.

Zum Holzwickeder Freibad „Schöne Flöte“:

Freibäder dürften nach neuer Rechtslage eigentlich ab dem 30. Mai 2020 unter Auflagen wieder eröffnen. Jedoch ist die Öffnung des Freibades "Schöne Flöte" in der Badesaison 2020 noch offen.

Zum einen fehlen detaillierte Bestimmungen zu Hygieneregelungen, Zugangskontrolle, Mengenbeschränkungen und weiterem. Es ist fraglich, ob bei einem regulären Badbetrieb für eine ausreichende Sicherheit aller Besucher gesorgt werden kann.

Außerdem hat sich leider im Nichtschwimmerbecken in dieser Woche ein 25 m langer Längsriss im Beckenboden gebildet. Es handelt sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Spannungsriss, der sich von Beckenwand zu Beckenwand zieht. Die Tiefe und Länge des Risses als auch die extreme Wölbung des Beckenbodens lassen eine Reparatur in Eigenregie keinesfalls zu.

Über die weitere Vorgehensweise kann erst nach ersten gutachterlichen Stellungnahmen entschieden werden. Insofern kann hierzu frühestens Ende Mai eine belastbare Entscheidung getroffen werden.

Die Eröffnung des Freibades ist daher unter Berücksichtigung der Gesamtlage fraglich.

 

Bild zur Meldung: Logo Gemeinde Holzwickede