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Kommunalwahl 2020 / Schutz- und Hygienekonzept für den Wahlvorgang

24.​08.​2020

Im Zusammenhang mit den anstehenden Kommunalwahlen hat die Gemeinde Holzwickede zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Durchführung des Wahlgeschehens einberufen. Die Resonanz war trotz der bestehenden Coronasituation sehr positiv und für die Verwaltung hat der Schutz des vorgenannten Personenkreises oberste Priorität.

 

Es wurde daher ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage der Coronaschutzverordnung erstellt. Strittige Punkte hierzu wurden beim Ministerium angefragt. Vorrangiger Zweck des genannten Konzeptes ist der Schutz der beteiligten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Um diesen zu gewährleisten, gelten in den Wahllokalen strikte Vorgaben.  Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, sich bereits im Vorfeld zur Wahl mit diesen vertraut zu machen. Nachfolgend werden die einzelnen Maßnahmen kurz vorgestellt:

 

  • Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird einerseits zum Eigenschutz, anderseits zum Schutz aller am Wahlgang beteiligten Personen dringend empfohlen. Die Wahlhelfer werden während des gesamten Wahlgeschehens einen entsprechenden Schutz tragen. Um das Tragen möglichst angenehm zu machen, wurden Gesichtsvisiere bestellt. Für den Fall einer gesundheitlichen Einschränkung, welche das Tragen einer Maske entbehrlich macht, werden die Wähler auf die Möglichkeit der Briefwahl verwiesen. Hierdurch wird auch der eigene Schutz des Wählers sichergestellt.

 

  • Die Abwicklung des Wahlganges findet unter Anwendung der allgemeinen Hygienevorgaben statt (Desinfektion der Hände vor Betreten des Wahlraumes, Abstandsregelungen, Betreten der Wahlkabine erst nach Freigabe dieser durch den Wahlvorstand, sofortiges Verlassen des Wahlraumes nach der Wahlhandlung, regelmäßiges Lüften, Einhaltung der „Niesetikette“).

    Die Vorgaben zur Desinfektion werden durch das Aufstellen von Handdesinfektionsmittel-spendern im Eingangsbereich sichergestellt.  Weiterhin werden leicht zu reinigende Tischwahlkabinen verwandt. Diese bieten die Möglichkeit einer schnellen „Säuberung“ ohne längere Unterbrechung der Wahlhandlung. Weiterhin erfolgt eine intervallmäßige Reinigung sämtlicher Kontaktflächen innerhalb des Wahllokales. Der Stift zur Wahlhandlung ist vorrangig durch den Wähler mitzubringen. Anderenfalls wird dieser nur einmalig ausgegeben und nach jedem Wahlvorgang eingesammelt und desinfiziert. Zum Schutz des Wahlvorstandes wird eine Hygieneschutzwand zur Verfügung gestellt.

Auf die Abstandsregelung von mind. 1,5 m wird durch entsprechende Beschilderung in gut sichtbaren Bereichen und Markierungen hingewiesen. Weiterhin erfolgt die Anordnung der Tische und Wahlkabinen nach der Mindestabstandsregelung mit dem Ziel, möglichst wenige persönliche Kontaktsituationen zu erzeugen. Zusätzlich wird je nach Möglichkeit der Zu- und Abgang der Wähler durch verschiedene Laufwege sichergestellt.

 

  • Die Sicherstellung der vorgenannten Schutzmaßnahmen erfolgt durch den Wahlvorstand. Da dieser jedoch in seiner eigentlichen Tätigkeit nicht dauerhaft gestört werden soll, werden im Bedarfsfall unterstützende Hilfskräfte der Gemeinde eingesetzt. Diese sind zum Schutze aller befugt, den Wählerinnen und Wählern erforderliche Anweisungen zu geben und – falls erforderlich- regulierend einzugreifen.

 

Mit der Zielsetzung eines ungestörten Wahlverlaufes und zur Verhinderung gesundheitlicher Gefährdungen aller anwesenden Personen bittet die Verwaltung dringend um Einhaltung der vorgenannten Regelungen.

 

Bild zur Meldung: Logo Holzwickede