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Grünschnittabfuhr in Holzwickede – 2. Testlauf am 12. November

12.​10.​2022

Mitte November können Holzwickeder Gartenbesitzer/innen erneut sperrige Grünabfälle von zu Hause abholen lassen. Nach der geringen Nachfrage dieses Service im Frühjahr soll der Grünschnittabfuhr eine zweite Chance gegeben werden. Die zweite Testabfuhr von Strauch- und Baumschnitt dient der Erfassung relevanter Erfahrungswerte zur Nachfrage des Angebotes und der Sammelmenge an Grünschnitt. Ferner können hierdurch Auswirkungen auf die kommunalen Abfallgebühren besser abgeschätzt werden und der Lokalpolitik als Entscheidungsgrundlage für eine dauerhafte Einführung dieses zusätzlichen Serviceangebotes in Holzwickede dienen.

 

Besonders im Frühjahr und Herbst fallen größere Mengen Grünabfall im Garten an, welche oftmals nicht allein durch die Biotonne oder den eigenen Kompost entsorgt werden können. Mit Blick auf die alternde Bevölkerung oder anderweitig in ihrer Mobilität eingeschränkter Personen ist der Weg zum Wertstoffhof oftmals beschwerlich. Auch der Zugriff auf einen Anhänger zur Verladung der sperrigen Äste und Sträucher kann dann zur Herausforderung werden. Alternativen zur Abgabe am Wertstoffhof existierten bislang in der Gemeinde nicht. Für ein verbessertes Serviceangebot soll nunmehr die für Samstag, den 12. November 2022, anvisierte Grünschnittabfuhr sorgen.

 

Für die Inanspruchnahme des Abholservice ist eine kurze Voranmeldung mit Name, Adresse und Telefonnummer im Bürgerbüro oder per E-Mail an erforderlich. Die Anmeldung ist bis spätestens zum 4. November vorzunehmen. Darüber hinaus sind die nachstehenden Vorgaben für die Grünschnittabfuhr zu berücksichtigen:

  • Der Baum- und Strauchschnitt ist gebündelt am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr geordnet, ohne Behinderung von Straßen- und Fußgängerverkehr, an den Straßenrand oder auf den Bürgersteig an der Grundstücksgrenze bereitzustellen.

  • Die Äste sind auf eine Gesamtlänge von 1,50 m zurück zu schneiden und zu bündeln.

  • Für das Zusammenbinden der Äste ist auf Plastik oder Draht zu verzichten; bitte verwenden Sie stattdessen einen Strick oder Faden.

  • Die maximale Annahmemenge ist auf eine haushaltsübliche Menge von 15 Bündel begrenzt.

  • Wurzelwerk und Stammholz sowie Rasenschnitt, kompostierbare Küchenabfälle oder anderweitiger Grünabfall wird nicht abgeholt!

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Nach der Abfuhr werden die Kosten durch einen besonderen Gebührenbescheid von der Gemeinde festgesetzt. Die Gebühren von pauschal 12,50 € sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

 

Bei Fragen zur Grünschnittabholung steht die Umweltbeauftragte, Tanja Flormann, telefonisch unter 02301/ 915-414 oder per Mail () zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Quelle: Pixabay